31 Oct
2003
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10:25
On Thursday 30 October 2003 21:28, Peter Geerds wrote:
Wobei hier noch Rechtsunsicherheit herrscht: Wer eine HP geschäftsmäßig betreibt, muss ein Impressum haben - klar.
Geschäftmäßig ist juristisch für regelmäßig und auf Wiederholung ausgerichtet. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht notwendig. Vergleiche dazu die juristische Definition von "gewerbsmäßig". Kristian