Thomas Templin wrote:
On Sunday 10 August 2003 12:56, Stephan Gwinner wrote:
Stephan Gwinner schrieb:
Helmut Scholl schrieb: [...]
ich möchte wichtige Telefonate die über die ISDN kommen mitschneiden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal in Ruhe abhören zu können. Ich stelle mir so eine Art Voice-Recorder vor der am S0 Bus aufzeichnet. System SuSE 8.2, AVM Fritz!Card V2.0.
Hi mal abgesehen davon, dass das Mitschneiden verboten ist Nicht ganz richtig, es ist verboten mit dem Mitschnitt die Persönlichkeitsrechte des aufgezeichneten Sprechers zu verletzen. Dies geschieht idR. durch eine Veröffentlichung.
Nein, nach §201 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich bereits strafbar, "wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt", und zwar auch ohne die Veröffentlichung.
Mitlerweile ist auch das Verwenden von Mitschnitten die ohne das Wissen des Aufgezeichneten vor Gericht verwertbar wenn es einen starfwürdigen Tatbestand beweist. Ist recht Hilfreich bei obskuren Anrufen, hat mir jedenfalls bereits gut geholfen...
Das ist zwar richtig, aber dass es in begründeten Einzelfällen (z.B. belästigende Anrufe) trotz des Verbots gerechtfertigt sein kann, Gespräche aufzuzeichnen, ist kein Freibrief dafür, vorsorglich und ohne konkreten Anlass alle Telefonate ohne Wissen des Gesprächspartners aufnehmen zu dürfen. Eilert -- ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Eilert Brinkmann -- Universitaet Bremen -- FB 3, Informatik eilert@informatik.uni-bremen.de - eilert@tzi.org http://www.informatik.uni-bremen.de/~eilert/