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Re: Telefonate mitschneiden
- From: Eilert Brinkmann <eilert@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Date: Thu, 14 Aug 2003 08:35:53 +0200
- Message-id: <xtt3cg4oieu.fsf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Thomas Templin wrote:
> On Sunday 10 August 2003 12:56, Stephan Gwinner wrote:
>> Stephan Gwinner schrieb:
>> > Helmut Scholl schrieb:
> [...]
>> >> ich möchte wichtige Telefonate die über die ISDN kommen
>> >> mitschneiden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal
>> >> in Ruhe abhören zu können.
>> >> Ich stelle mir so eine Art Voice-Recorder vor der am S0 Bus
>> >> aufzeichnet. System SuSE 8.2, AVM Fritz!Card V2.0.
>> >
>> > Hi mal abgesehen davon, dass das Mitschneiden verboten ist
> Nicht ganz richtig, es ist verboten mit dem Mitschnitt die
> Persönlichkeitsrechte des aufgezeichneten Sprechers zu verletzen.
> Dies geschieht idR. durch eine Veröffentlichung.
Nein, nach §201 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich bereits strafbar, "wer
unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen
Tonträger aufnimmt", und zwar auch ohne die Veröffentlichung.
> Mitlerweile ist
> auch das Verwenden von Mitschnitten die ohne das Wissen des
> Aufgezeichneten vor Gericht verwertbar wenn es einen starfwürdigen
> Tatbestand beweist. Ist recht Hilfreich bei obskuren Anrufen, hat
> mir jedenfalls bereits gut geholfen...
Das ist zwar richtig, aber dass es in begründeten Einzelfällen
(z.B. belästigende Anrufe) trotz des Verbots gerechtfertigt sein kann,
Gespräche aufzuzeichnen, ist kein Freibrief dafür, vorsorglich und
ohne konkreten Anlass alle Telefonate ohne Wissen des
Gesprächspartners aufnehmen zu dürfen.
Eilert
--
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Eilert Brinkmann -- Universitaet Bremen -- FB 3, Informatik
eilert@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - eilert@xxxxxxx
http://www.informatik.uni-bremen.de/~eilert/
> On Sunday 10 August 2003 12:56, Stephan Gwinner wrote:
>> Stephan Gwinner schrieb:
>> > Helmut Scholl schrieb:
> [...]
>> >> ich möchte wichtige Telefonate die über die ISDN kommen
>> >> mitschneiden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal
>> >> in Ruhe abhören zu können.
>> >> Ich stelle mir so eine Art Voice-Recorder vor der am S0 Bus
>> >> aufzeichnet. System SuSE 8.2, AVM Fritz!Card V2.0.
>> >
>> > Hi mal abgesehen davon, dass das Mitschneiden verboten ist
> Nicht ganz richtig, es ist verboten mit dem Mitschnitt die
> Persönlichkeitsrechte des aufgezeichneten Sprechers zu verletzen.
> Dies geschieht idR. durch eine Veröffentlichung.
Nein, nach §201 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich bereits strafbar, "wer
unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen
Tonträger aufnimmt", und zwar auch ohne die Veröffentlichung.
> Mitlerweile ist
> auch das Verwenden von Mitschnitten die ohne das Wissen des
> Aufgezeichneten vor Gericht verwertbar wenn es einen starfwürdigen
> Tatbestand beweist. Ist recht Hilfreich bei obskuren Anrufen, hat
> mir jedenfalls bereits gut geholfen...
Das ist zwar richtig, aber dass es in begründeten Einzelfällen
(z.B. belästigende Anrufe) trotz des Verbots gerechtfertigt sein kann,
Gespräche aufzuzeichnen, ist kein Freibrief dafür, vorsorglich und
ohne konkreten Anlass alle Telefonate ohne Wissen des
Gesprächspartners aufnehmen zu dürfen.
Eilert
--
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Eilert Brinkmann -- Universitaet Bremen -- FB 3, Informatik
eilert@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - eilert@xxxxxxx
http://www.informatik.uni-bremen.de/~eilert/
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