* On Mon, 23 Jun 2003 at 19:22 +0200, Matthias Houdek wrote: [...]
Bei Verdacht einer Straftat kann sogar eine Hausdurchsuchung angeordnet werden. Und die wird üblicher Weise vorher nicht angekündigt.
Und ob ein Richter ein mehrfach überdurchschnittliches Datenaufkommen als hinreichend für einen entsprechende Tatverdacht des Missbrauchs anerkennt, wissen wir beide (und auch alle andern hier) wohl erst hinterher.
Eine Verletzung eines gewöhnlichen Feld-, Wald- oder Wiesenvertrages ist keine Straftat, daher keine Hausdurchsuchung. Der Provider kann auf Schadenersatz und weiß der Geier was noch alles klagen, aber um gröberen Besuch zu bekommen, musst Du schon eine z.B. vom Gericht auferlegte Schadenersatzzahlung nicht machen. Dann kommt aber auch blos der Kuckuck. /apm -- GPG welcome, request public key: mailto:adalbert+key@lopez.at