Zitat von Konrad Neitzel
Wenn ihr der Meinung seit, ich soll die Jungs lieber laufen lassen, dann widme ich mich eben dem schnitzen von Zahnstochern oder so....
Ich wäre vorsichtig, wenn die da Mist machen! Da würde ich mich lieber ganz raushalten. Wobei hier ein klarer Mittelweg zu finden ist:
- Du hast auf jeden Fall die Pflicht, auf Lücken hinzuweisen, wenn Du welche erkennst.
Soweit ACK. Als Sicherheitsbeauftragter hat er sogar die Pflicht, sich aus einschlägigen Quellen über solche Lücken zu informieren.
- Du hast auch die Pflicht, deinen Vorgesetzten zu gehorchen. Und wenn der Vorgesetzte Dir befiehlt, alle Daten zu löschen, dann musst Du das (nach einem Protest!) natürlich auch machen. Ansonsten ist es eine Arbeitsverweigerung -> fristlose Kündigung.
Das Thema ist allerdings nicht ganz so simpel. Befiehlt der Vorgesetzte einen Rechtsverstoß (z.B. Verletzung des Datenschutzgesetzes), muß man diese Anweisung unter Hinweis auf den vorliegenden Verstoß verweigern. Ein Rechtsverstoß könnte entstehen, wenn z.B. für einen Bereich vom gesetz oder aus vorliegenden Verträgen eine besondere Sorgfaltspflicht gilt - an der Stelle wird die Thematik dann ziemlich ekelhaft :-(. Ein Personaler, der z.B. auf Anweisung seines Chefs den Personaldatenschutz verletzt, könnte ruck-zuck im Gefängnis landen. Weiterhin sollte man sich in so einem Fall fragen, ob es auf Dauer überhaupt möglich ist, die gestellte Aufgabe zu lösen, wenn der Chef auf diese Art und Weise eingreift. Das heißt, ich würde mir bei einem derartigen Ansinnen meines Chefs ernsthaft überlegen, einen neuen Job zu suchen. Denn auf die Art kann mittel- bis langfristig nur Ärger auf mich zukommen.
- Wenn es nicht Dein Aufgabengebiet ist, würde ich mir zwei mal überlegen, ob ich es zu meinem Aufgabengebiet machen möchte.
ACK -- Erhard Schwenk http://www.fto.de - http://www.akkordeonjugend.de