Moin, ich bedanke mich für eure Antworten, meine Frage wurde ausführlich beantwortet.
Zeigt sich beispielsweise, daß der Täter fundierte Kenntnisse in der Administration von Netzwerken hat, so wird man sicherlich Eventualvorsatz vertreten können, wobei der Umgang mit Computern - ebenso mit nicht "klicki-bunti"-Systemen - erhebliche Zeifel offen läßt, welche sich zu Gunsten des Täters auswirken, sofern man die notwendigen Kenntnisse bei ihm nicht erörtern oder belgen kann.
Zum einsatz von Linux auf dem Privaten Rechner braucht es heute keine Tiefen Kenntnisse der Technologie mehr. Die meisten Probleme bekommt ich damit gelöst das ich diese Liste lese oder google anwerfe. Wenn die Firma M$ nicht mit Datensammelei (oder Gerüchte um NSA key) generft hätte ich wäre wahrscheinlich nie bei Linux gelandet. (SuSE 6.1 installiert, Drucker druckt nicht, Soundkarte will nicht und Internet will auch nicht, zur Lösung der Probleme eine Woche Urlaub im Hotell Mamma benötigt)
Ich persönlich halte von DOSern NULL, sie nutzen keine Sicherheitslücke (und weisen damit darauf hin) sondern arbeiten mit einer allgemeinen Schwäche des Netzes.
In diesem Fall geht es nicht darum eine Sicherheitslücke aufzuzeigen sondern um Protest (Sitzblockade im Internet). Den Gedanken finde ich interessant deswegen Fragte ich nach der Rechtslage. Ich denke das man wissen sollte worauf man sich einläst oder auch nicht. Im aktuellen Fall frage ich mich allerdings auch "was das soll es bringt nichts". euch allen einen schönen Abend Frank