Hi Alex, an Alex Klein 's Tastatur wurde am Dienstag, 16. April 2002 18:59 folgendes notiert:
Die Frage ist doch, was bezweckst Du mit dem Starten des Skriptes. Ist es eine Performance-/ Erreichbarkeitsmessung, dann kann keiner etwas dagegen sagen (nicht jeder Portscan ist ein Hackerangriff)
Das wäre möglicherweise ein Fall von mittelbarer Täterschaft. Wenn der Nutzer nicht ahnt, was er macht und der Produzent genau dies ausnutzen will.
Das möglicherweise sollte hier aber verdammt betont werden. Hallo Netzwerkanalysetools, die ich euch misbrauchen kann, ....
Wenn jemand vor Dein Auto springt, oder Steine von Autobahnbrücken schmeist, ist das strafbar ?
Letzteres soweit ich weiß schon, § 315b I Nr. 3 StGB.
ACK, dies war eine Suggestivfrage - klar ist so etwas _strafbar_, auch wegen Sachbeschädigung, der Vorsatz wäre zu beweisen. Die Fragestellung lässt, nebenbei angemerkt, vermuten, das es nicht alleinig um die strafrechtliche Problematik geht, sondern auch zivilrechtliche Aspekte eine "Strafe" nach sich ziehen, die der Fragesteller vermeiden will.
Den Ärger aber, hast erstmal Du. Wie soll man das verhindern ?
Indem man sanktioniert. Das ist zumindest altbewährt. Spam sollte auch sanktioniert werden.
Fußgänger verbieten, Brücken und Unterführungen abschaffen ?
Na na ;)
P.S.: Bei Fragezeichen plenkst Du wild rum.
Mache ich daß ? Soll ich's wirklich ändern ? wenn, dann richtig, also: sorry,ichwerdedemnächstalleswiederetwasnäheraneinanderrückenlassen,ichdachtenurdassweilichkanntunlesendiesallesbesseralswennhintereinanderaneinandergequetscht. :) Hagen -- /HagK/ - hagk@hagk.de OT: Ohne Taktgefühl oder auch Off-Topic