Hi, On 10 Mar 2002 at 21:17, Stefan Heinrichsen wrote:
Bei Software ist es ähnlich. Ist das SW-Packet entsiegelt, kann man dieses nicht mehr umtauschen. Auch die Aussage, das es auf dem heimischen Rechner nicht läuft, zählt nicht. Also muss man sich wohl oder übel mit dem Softwarehersteller auseinander setzen.
Man musste doch auch (wenigstens theoretisch) die SW zurückgeben können wenn man sagt, dass man mit dem Lizenzvertrag nicht einverstanden ist oder? Und den kann man ja auch erst bei der Installation lesen.
fragt mal einen deutschen Anwalt. In Österreich haften Händler, Hersteller und Importeur zur ungeteilten Hand. Der Kunde kann es sich von dem holen, von dem er möchte. Problematisch ist natürlich der Beweis, das nutzen die anderen aus. Am einfachsten ist es immer noch, wenn man die Polizei ruft(!). Es ist zwar traurig, aber selbst Saturn und Mediamarkt geben einem gerne das Geld zurück, wenn ein netter Polizeibeamter daneben steht und ein Protokoll aufnehmen möchte. Tom