Michael Raab wrote:
Hallo,
at Tue, 5 Mar 2002 12:40:30 +0100 Christian Herzyk wrote:
From: Oliver Schaper [mailto:o.schaper@gtse.de] Unterm Strich bleibt doch dabei nur, dass man auf M$-Produkte (gelten für die jetzt eigentlich auch 2 Jahre Gewährleistung?) weitgehend verzichten
Also auch wenns jetzt noch mehr OT wird: Ich find die Frage ganz interessant (nicht nur auf MS bezogen).
Also erstens spricht man jetzt von Mängelansprüchen. Wenn M$ eine deutsche Firma wäre, wären die jetzt schon Pleite. ;-)
Ein ganz anderer Punkt ist die Frage, was ist bei einer SW ein Mangel? Soweit ich weiß bezieht sich das fast ausschließlich auf Medienfehler. Bei Bugs und dergleichen ist das wahrscheinlich anders (sonst könnten die meisten SW-Firmen wohl auch zumachen), ich versuch mal dazu was rauszubekommen, falls daß hier jemanden interessiert.
Gestern kam ein Beitrag im Fernseher, das die Musikindustrie sich selber ein Bein gestellt hat. Die haben einen Kopierschutz für CD's entwickelt, die auch auf den neusten CD-Playern nicht abspielbar sind. Die Musikhändler verweigern aber den Umtausch, sobald die Verpackung - also die Kunststofffolie - entfernt wurde.
Bei Software ist es ähnlich. Ist das SW-Packet entsiegelt, kann man dieses nicht mehr umtauschen. Auch die Aussage, das es auf dem heimischen Rechner nicht läuft, zählt nicht. Also muss man sich wohl oder übel mit dem Softwarehersteller auseinander setzen.
Man musste doch auch (wenigstens theoretisch) die SW zurückgeben können wenn man sagt, dass man mit dem Lizenzvertrag nicht einverstanden ist oder? Und den kann man ja auch erst bei der Installation lesen. Stefan