Philipp Zacharias wrote:
Am Montag, 4. März 2002 01:02 schrieb Bernd Brodesser:
- Thomas Michael Wanka schrieb am 03.Mär.2002:
Wenn Deine Freundin schwer verletzt ist, und Du fährst mit überhöhter Geschwindigkeit ins Krankenhaus, mußt Du die Strafe trotzdem bezahlen!
Welche Strafe? Meinst Du die gebührenpflichtige Verwarnung? Dir brauchst Du grundsätzlich nicht zu zahlen, dann geht es vor Gericht. Und selbstverständlich bricht ein höhers Recht, die Straßenverkehrsverordnung.
Da wäre ich mir allerdings in diesem Fall nicht so sicher. Für solche Fälle gibt es immerhin spezielle Organisationen wie beispielsweise das DRK, die mit Hilfe von Blaulicht und Horn in den Genuss des "Wegerechts" kommen und z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit fahren dürfen. Es besteht nicht wirklich die Notwendigkeit, die Freundin selbst ins KH zu fahren.
In der Stadt würde ich Dir in diesem Fall Recht geben. Da ist es aufgrund der Versorgung mit Rettungsmitteln sicher kein Argument. Aber auf dem Land ist das etwas anderes. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es da schon mal vorkommen kann, daß ein Arzt mit seinem Privat-PKW (!) ohne Blaulicht oder ähnliches zum Notfall fährt. Das bleibt dann, mit analoger Argumentation ohne verkehrsrechtliche Konsequenzen (sofern ohne Eigen-Verkehrsunfall abgelaufen). Aber wir werden immer mehr OT (auch wenn die Unterhaltung Spaß macht) :-) CU Werner -- Command, n.: Statement presented by a human and accepted by a computer in such a manner as to make the human feel as if he is in control.