Am Montag, 4. März 2002 01:02 schrieb Bernd Brodesser:
- Thomas Michael Wanka schrieb am 03.Mär.2002:
Wenn Deine Freundin schwer verletzt ist, und Du fährst mit überhöhter Geschwindigkeit ins Krankenhaus, mußt Du die Strafe trotzdem bezahlen!
Welche Strafe? Meinst Du die gebührenpflichtige Verwarnung? Dir brauchst Du grundsätzlich nicht zu zahlen, dann geht es vor Gericht. Und selbstverständlich bricht ein höhers Recht, die Straßenverkehrsverordnung.
Da wäre ich mir allerdings in diesem Fall nicht so sicher. Für solche Fälle gibt es immerhin spezielle Organisationen wie beispielsweise das DRK, die mit Hilfe von Blaulicht und Horn in den Genuss des "Wegerechts" kommen und z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit fahren dürfen. Es besteht nicht wirklich die Notwendigkeit, die Freundin selbst ins KH zu fahren. Gruß Philipp -- registered Linux user number 258854