4 Mar
2002
4 Mar
'02
17:31
Hi, On 4 Mar 2002 at 16:04, Bernhard Walle wrote:
Und was ist mit Automatenfotos?
schwer zu sagen. Es ist aber anzunehmen, das der Betreiber des Automaten als Urheber anzunhemen ist. Versteh mich nicht falsch, es geht hier nur um rechtliche Aspekte. Für gewöhnlich wird der Photograf, wenn man ihn fragt, ohnehin zustimmen, daß die Paßphotos auch im Internet landen (sind ja keine technisch besonderen Leistungen). Es wird sich vermutlich auch keiner aufregen, wenn man sein Paßphoto einscannt (vom Nachweis ganz zu schweigen). Rechtlich ist es halt nicht erlaubt. Tom