Hallo, On Mon, 04 Mar 2002 at 14:39 (+0100), Thomas Michael Wanka wrote:
On 4 Mar 2002 at 0:52, Manfred Tremmel wrote:
Am Sonntag, 3. März 2002 23:06 schrieb Thomas Michael Wanka:
genau das ist es. Bei einem Bild gehst Du auch nicht davon aus, daß Du es herunterladen udn für Dich verwenden kannst,
Wenn ich es auf dem Bildschirm habe, ist es bereits auf meinem Rechner, im Hauptspeicher im Browsercache (ok hab ich deaktiviert) und im Proxy.
Primärer Verwendungszweck eines Bildes: Betrachten, damit erfüllt.
diese Dinge stehen aber in unmittelbarem Zusamenhang mit dem Zweck. Du darfst das Bild aber weder für Deine Homepage verwenden, Poster machen oder sonstetwas!
Das hat ja auch keiner behauptet. Ich darf es aber auf meiner Festplatte speichern, ausdrucken und mit einem Bildbetrachter anschauen. Natürlich darf ich es nicht auf meiner Homepage veröffentlichen oder für Publikationen benutzen (also weiterverbreiten).
Hä? Wenn ich ein Passfoto von mir durch einen Fotografen machen lasse, habe ich doch wohl die Rechte an dem Foto. Ein Automat hat ja auch kein Recht an nem Foto wen ich es durch einen Automaten machen lasse.
Dazu mußt de extra mit dem Fotografen vereinbaren, welche Rechte Du haben willst, ansonsten hast Du nur das recht dieses eine Foto zu nutzen, Vervielfältigungen sind nicht gestattet.
Dann dürfte ich meinen Personalausweis also nicht kopieren, faxen oder einscannen und per e-Mail verschicken, weil darauf dieses eine Paßfoto ist. Ja nichtmal die Personalausweis- oder Führerscheinbehörde dürfte es einscannen und auf die Karte verkleinern[1]. Was darf ich dann überhaupt noch mit einem Passfoto machen? Gruß, Bernhard [1] -> Führerschein im Scheckkartenformat -- I couldn't give [Bill Gates] advice in business and he couldn't give me advice in technology. -- Linus Benedict Torvalds