* Joerg Thuemmler schrieb am 04.Mär.2002:
Thomas Michael Wanka schrieb am Mon, 4 Mar 2002 10:18:17 +0100:
On 3 Mar 2002 at 22:41, Bernd Brodesser wrote:
Äh, die Produkthaftung ist in Deutschland so geregelt, daß man für sein Produkt haften muß, nur man darf es in einem Vertrag auch ausschließen.
bist Du sicher, daß dem so ist? In Österreich ist es verboten soetwas auszuschließen, und ich dachte die BRD wäre in den Rechtsnormen ähnlich, immerhin sind die sonstigen Regelungen in der BRD vorzüglich (Haftung für Schäden durch schlechte Dokumentatione etc.).
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz können nicht ausgeschlossen werden. Verboten ist es imho nicht, nur unwirksam. Leider. Haftung für Schäden durch schlechte Dokumentation steht meines Wissens in keinem Gesetz, aber Richter haben so entschieden, Dokumentation ist ein Teil des Produkts und wenn die schlecht ist, so muß man dafür auch haften.
Das ist richtig. Auch in Dt. kann die Produthaftung nicht über ein bestimmtes Maß hinaus eingeschränkt werden. Allerdings ist die entscheidende Frage, was das Produkt und mithin Gegenstand des Kaufvertrages ist: bei Suse z.B. ist es die Leistung, die Software für Dich zusammenzustellen und die CDs zu brennen, Produkt im Sinne eines Kaufvertrages ist ansonsten allenfalls YAST u.ä. tools, außerdem der eingeräumte Hotline-Service. Da muß man das Kleingedruckte ganz genau lesen!
So ist es. Und weise einem Programmierer mal grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach. Bernd