* Bernhard Walle schrieb am 03.Mär.2002:
On Sun, 03 Mar 2002 at 14:01 (+0100), Thorsten Haude wrote:
- Konrad Neitzel <neitzel@softmediatec.de> [02-03-03 12:35]:
Thorsten Haude <linux@thorstenhau.de> schrieb:
- Konrad Neitzel <neitzel@softmediatec.de> [02-03-03 12:03]:
Thorsten Haude <linux@thorstenhau.de> schrieb:
- Konrad Neitzel <neitzel@softmediatec.de> [02-03-03 11:03]:
Wenn Du Deine Wohnungstür offen lässt, dann darf ich eintreten - auch ohne Erlaubnis von Dir. Die geöffnete Wohnungstür reicht als stillschweigende Einverständniserklärung aus. Ist da so? Ich würde das eher als Versehen betrachten und Dich wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.
§ 123 StGB: Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
D. h. er muss widerrechtlich eindringen. Wenn Dich jemand besuchen will, es ist keine Klingel vorhanden und die Türe steht offen und er geht hinein und ruft "Hallo, ist da jemand", dann ist das nach meinem Verständnis des oben genannten Gesetzes noch kein Hausfriedensbruch.
Nach Deiner Meinung dürfte man ja dann nichtmal in ein Grundstück mit offener Gartentüre eintreten, nur um die Klingel an der Haustüre zu erreichen.
Die Frage ist, ob er befugt ist oder nicht. Ob die Tür auf ist oder zu ist völlig unabhängig davon. Spätestens wenn jemand Hausverbot hat, darf er das Haus, die Wohnung nicht betreten, auch nicht, wenn die Tür offen steht.
Ich denke, dass Juristen dies im Falle einer Software ähnlich sehen. Wenn Du diese frei verteilst (ins Internet stellst), dann ist dies eine stillschweigende Einverständniserklärung. Ich kann sehr gute Gründe dafür haben, etwas ins Internet zu stellen, ohne daß jemand anders daran teilhaben soll. Es kann sich zum Beispiel um ein Tool handeln, daß ich bei verschiedenen Kunden einsetzen will.
ACK. Bloß weil ein Fahrrad nicht abgeschlossen wurde darfst Du es auch noch nicht benutzen und damit abhauen.
Bernd -- Alle meine Signaturen sind rein zufällig und haben nichts mit dem Text oder dem Schreiber zu tun, dem ich antworte. Falls irgendwelche Unrichtigkeiten dabei sein sollten, so bedauere ich das. Es wäre nett, wenn Du mich benachrichtigen würdest. |Zufallssignatur 0