* Konrad Neitzel schrieb am 03.Mär.2002:
Thorsten Haude <linux@thorstenhau.de> schrieb:
- Konrad Neitzel <neitzel@softmediatec.de> [02-03-03 12:03]:
Thorsten Haude <linux@thorstenhau.de> schrieb:
- Konrad Neitzel <neitzel@softmediatec.de> [02-03-03 11:03]:
Wenn Du ein Programm schreibst und dieses über das Internet verbreitest ohne irgendwas dabei zu sagen, dann gehe ich erst einmal davon aus, dass ich dieses Programm zumindest nutzen darf!
Schon falsch.
Begründung? Gesetze?
Schon wieder falsch. Welches Recht hast Du, meine Arbeit zu nutzen?
Na - eine Grundlage muss das schon haben. ich binf rei z utuen und zu lassen, was ich will. Ich werde durch Gesetze eingeschränkt und nicht durch dein Gefühl oder Deine Meinung.
Urheberschutzgesetz.
Wenn Du Deine Wohnungstür offen lässt, dann darf ich eintreten - auch ohne Erlaubnis von Dir. Die geöffnete Wohnungstür reicht als stillschweigende Einverständniserklärung aus.
Tut mir leid, aber das ist absoluter Blödsinn. Es reicht, daß ein Grundstück eingefriedet ist. Eingefriedet ist es wenn ein kleines Mäuerchen drum ist, oder auch eine Winzhecke.
Ich denke, dass Juristen dies im Falle einer Software ähnlich sehen. Wenn Du diese frei verteilst (ins Internet stellst), dann ist dies eine stillschweigende Einverständniserklärung.
Das ist ja was ganz anderes. Ohne die Einverständniserklärung geht gar nichts. Wann die gegeben ist, und wann nicht, da wird es kompliziert.
Was muss wie gegeben sein, damit ich ein Nutzungsrecht habe? Ein Vertrag, nehme ich an. Oder eben Fair Use, also Zitate oder so. Glaube ich nicht, daher noch einmal: Begründung? Gesetze? Irgendwas? Hier steht These gegen These.
Natürlich brauchst Du ein Vertrag. Einen Vertrag heißt aber nicht, irgend etwas unterschriebenes. Wenn Du z.B im Laden eine Pakung Kekse kaufst, so schließt Du einen Vertrag ab.
Wenn Du richtig liegst, dann dürftest Du kleine Scripte auch nicht nutzen. Denn diese stellen ja auch eine Art von Software da. Wenn Du also Recht hättest, dann wäre jeder strafbar, der eine eMail in der Art:
Nicht erlaubt und strafbar sind zwei paar Schuhe. Nicht alles was verboten ist, ist auch strafbar.
Folgendes Script
<script halt> löst dieses und jenes Problem. nehmen würde und einfach dieses Script (Die Software aus der eMail) verwendet. Wenn Du also mit Deiner Aussage Recht hast: Wie weit geht dieses? Wo sind Grenzen? Ab wieviel Zeilen Code?
Es muß ein eigenes Werk sein. Was das ist, legt im Zweifelsfalle der Richter fest. Bernd -- ACK = ACKnowledge = Zustimmung | NAC = No ACknowledge = keine Zustimmung DAU = Dümmster Anzunehmender User | LOL = Laughing Out Loud = Lautes Lachen IIRC = If I Remember Correctly = Falls ich mich richtig erinnere OT = Off Topic = Am Thema (der Liste) vorbei |Zufallssignatur 11