Hallo Liste! "Thomas Michael Wanka" <Tom@Wanka.at> schrieb:
Folgendes ist sicher:
A. Gibt es keine Nutzungsvereinbarung, darf man nicht benutzen.
B. Gibt es einen Downloadlink (oder eine Veröffentlichung z.B. auf der Mailingliste), ohne Vereinbarung, und man nutzt, muß man auf Aufforderung des Urhebers die Nutzung einstellen, im Klagsfall bekommt man vermutlich keine Strafe.
C. Gibt es keinen Downloadlink, und sonst keine Hinweise, daß der Urheber mit der Nutzung einverstanden ist, kann man sogar eine Strafe bekommen.
Danke für diese Übersicht. Ich denke, die hat durchaus noch einmal für einen Rahmen gesorgt, wobei das eigentliche Problem mit dem Punkt B noch besteht: Darf ich oder nicht solange der Urheber sich noch nicht geäussert hat? Aber ich für mich fand die ganze Diskussion für mich durchaus lehrreich. Ich habe wieder einmal gelernt, dass ich kein Jurist bin und auch nie sein möchte :) Ein recht herzliches Danke an alle, die sich (vor allem mit mir :) ) hier um die einzelnen Punkte herumgeschlagen haben. Mit den besten Grüßen, Konrad Neitzel -- SoftMediaTec GmbH Tel: 0172 / 689 31 45 Fax: 069 / 90 50 99 53