Hi, On 3 Mar 2002 at 16:27, Konrad Neitzel wrote:
Hier gehe ich aber etwas vom "normalen Gebrauch" aus. Wenn mir ein Freund ein Fahrrad leiht, dann ist damit ja auch verbunden, dass ich damit auch fahren werde! (Es sei denn, es ist anders gesagt). Ich weiss nur, dass ich immer nur Frage: "Darf ich dein Fahrrad kurz haben? Ich muss mal weg!". Und da ist ja durchaus klar, dass ich mit dem Fahrrad fahre und nicht den Bus nehme und das Fahrrad dabei nur trage oder schiebe!
aber wenn er Dich fragt, ob er sein Rad bei Dir abstellen darf, darfst Du damit noch lange nicht fahren. Wenn Du etwas aus dem Netz lädst, und der Urheber meldet sich und sagt, er habe das nicht gestattet, mußt Du die Nutzung einstellen. Wenn der Durchschnittsmensch eine Zustimmung des Urhebers angenommen hätte, dann mußt Du weder Schadenersatz noch Strafe zahlen. Aber Du hast kein Recht erworben! Ich habe mich vorher immer falsch ausgedrückt: Es ist ein Unterschied, ob Du etwas darfst, oder ob Dir etwas passiert wenn Du es tust. Tom