3 Mar
2002
3 Mar
'02
14:32
Hi, On 3 Mar 2002 at 14:00, Bernhard Walle wrote:
Nach Deiner Meinung dürfte man ja dann nichtmal in ein Grundstück mit offener Gartentüre eintreten, nur um die Klingel an der Haustüre zu erreichen.
Wäre mal interessant, was Juristen dazu sagen.
ruf vor dem Eintreten. Wenn keiner antwortet kannst Du eintreten und an der Türe läuten (ist aber bereits fraglich). Wenn Du aber vom direkten Weg vom Gartentor zur Türklingel (maßgeblich) abweichst, könnte das bereits Hasufriedensbruch/Besitzstörung sein. Juristisch gesehen. Tom