Hallo Liste! Thorsten Haude <linux@thorstenhau.de> schrieb:
- Konrad Neitzel <neitzel@softmediatec.de> [02-03-03 12:03]:
Thorsten Haude <linux@thorstenhau.de> schrieb:
- Konrad Neitzel <neitzel@softmediatec.de> [02-03-03 11:03]:
Wenn Du ein Programm schreibst und dieses über das Internet verbreitest ohne irgendwas dabei zu sagen, dann gehe ich erst einmal davon aus, dass ich dieses Programm zumindest nutzen darf! Schon falsch. Begründung? Gesetze? Schon wieder falsch. Welches Recht hast Du, meine Arbeit zu nutzen?
Na - eine Grundlage muss das schon haben. ich binf rei z utuen und zu lassen, was ich will. Ich werde durch Gesetze eingeschränkt und nicht durch dein Gefühl oder Deine Meinung. Wenn Du Deine Wohnungstür offen lässt, dann darf ich eintreten - auch ohne Erlaubnis von Dir. Die geöffnete Wohnungstür reicht als stillschweigende Einverständniserklärung aus. Ich denke, dass Juristen dies im Falle einer Software ähnlich sehen. Wenn Du diese frei verteilst (ins Internet stellst), dann ist dies eine stillschweigende Einverständniserklärung. (Ich bin kein Jurist, daher sind die Worte vielleicht falsch gewählt. Ich denke und hoffe aber, dass meine Aussage erst einmal deutlich geworden ist).
Was muss wie gegeben sein, damit ich ein Nutzungsrecht habe? Ein Vertrag, nehme ich an. Oder eben Fair Use, also Zitate oder so. Glaube ich nicht, daher noch einmal: Begründung? Gesetze? Irgendwas? Hier steht These gegen These.
Wenn Du richtig liegst, dann dürftest Du kleine Scripte auch nicht nutzen. Denn diese stellen ja auch eine Art von Software da. Wenn Du also Recht hättest, dann wäre jeder strafbar, der eine eMail in der Art: Folgendes Script <script halt> löst dieses und jenes Problem. nehmen würde und einfach dieses Script (Die Software aus der eMail) verwendet. Wenn Du also mit Deiner Aussage Recht hast: Wie weit geht dieses? Wo sind Grenzen? Ab wieviel Zeilen Code? Mit den besten Grüßen, Konrad Neitzel -- SoftMediaTec GmbH Tel: 0172 / 689 31 45 Fax: 069 / 90 50 99 53