B.Brodesser@t-online.de (Bernd Brodesser) schrieb:
- Konrad Neitzel schrieb am 03.Mär.2002:
"Thomas Michael Wanka" <Tom@Wanka.at> schrieb: Da würde ein Jurist bestimmt sagen, dass es den Fall "keine Lizenz" gar nicht gibt, denn nur weil keine Lizenz angegeben wurde, gelten trotzdem gewisse Lizenzbestimmungen.
Nicht gewisse, sondern die strengsten überhaupt. Ohne Genehmigung des Urhebers darfst Du gar nichts damit machen.
So nach der Erstellung hast Du Recht. Aber wenn Du es weiter gibst, dann stellt sich sofort die Frage, was mit dieser Weitergabe verbunden ist! Wenn ich Dir mein Fahrrad gebe, dann stellt sich die Frage: Was darfst Du mit dem Fahrrad machen? Und da stellt sich dann die Frage, was für eine Abmachung zwischen und gegolten hat. Wenn Du ein Programm schreibst und dieses über das Internet verbreitest ohne irgendwas dabei zu sagen, dann gehe ich erst einmal davon aus, dass ich dieses Programm zumindest nutzen darf! Wie es mit Änderungen aussieht, das ist dann ein anderes Thema. Änderungen weitergeben auf jeden fall nicht, aber darf ich Dein produkt verändern? Zum Teil ist dies vielleicht notwendig: Wenn z.B. eine Config-Datei bestandteil deines Produktes ist. Aber ich bin kein Jurist und ich denke, dass da auch erst einmal ein Grundsatzurteil ausstehen würde. Mit den besten Grüßen, Konrad Neitzel -- SoftMediaTec GmbH Tel: 0172 / 689 31 45 Fax: 069 / 90 50 99 53