Hi, On 5 Feb 2002 at 1:49, Thorsten Körner wrote:
Wenn jemand einen Artikel für ein Printmedium schreibt, der veröffentlicht wird muss ja er/sie auch die Zustimmung dazu geben. Versteht mich jetzt nicht falsch, ich will da nichts anzetteln. Mich würde nur eure Psotition zu diesem Thema interessieren. Was macht es für einen Sinn einen Artikel für ein Printmedium zu schreiben und dann die Veröffentlichung pauschal zu verweigern. Da geht es nicht um Privatsphäre, sondern um Urheberrechte und Geld. Also um Dir mal meine Position zu verdeutlichen: Eine öffentliche Mailingliste ist öffentlich, wie der Name verrät. Wer sich daran stört, dass seine Beiträge von anderen gelesen werden, der sollte nichts veröffentlichen.
wer einen Beitrag in einem Printmedium veröffentlicht (z.B. Leserbrief) überträgt für gewöhnlich die Verwertungsrechte (nicht die Urheberrechte) an das Printmedium. Eine ML die ein öffentlich zugängliches Archiv hat ist genauso zu handhaben, wie ein z.B. öffentlich zugängliches Gästebuch einer Homepage. Ein Problem ist ntürlich, daß viele ML vor der Veröffentlichung die E-Mail Adressen nicht unkenntlich machen. Wer öfters postet ist in der Regel auch Spam ausgesetzt. Tom