* Thomas Burgau schrieb am 08.Jan.2002:
Am Dienstag, 8. Januar 2002 08:15, schrieb Bernd Brodesser :
Ist das schon Rechtskräftig?
IIRC ja, aber es ist auch eine Berufung zulässig. Diese wird der Freiherr natürlich nutzen, falls sein Klient das bezahlt. Wie schon
Dann ist es noch nicht Rechtskräftig. Ein Urteil ist in dem Moment Rechtskräftig, in dem alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, bzw. sie nicht genutzt werden.
eine römischer Imperator sagte: "Geld stinkt nicht". Das war nach Einführung der Urinsteuer im alten Rom. In diese Zeit hätte auch der Freiherr gepaßt, dann hätte er auch noch die Chance gehabt das Wort Latrine schützen zu lassen. Was das an Lizenzgebühren von allen Armeen der Welt gebracht hätte... :-)
Quatsch. Tut mir Leid, das so sagen zu müssen. Was ich auch nicht verstehe, warum hacken alle auf einen Anwalt herum, der das Recht diesen unseren Staates für seinen Mandanten ausnutzt, aber keiner kommt mal auf die Idee, beim Gesetztgeber nachzufragen, warum die Gesetzteslage so ist. Um die Gesetzeslage zu ändern, dafür ist die Legislative da und nicht die Judikative. Bernd -- Homepages von deutschsprachigen Linux-Gurus: Kristian Köhntopp: http://www.koehntopp.de/kris/artikel/ Sven Guckes: http://www.math.fu-berlin.de/~guckes/sven Robin S Socha: http://socha.net/index2.html |Zufallssignatur 10