8 Jan
2002
8 Jan
'02
08:32
Am Dienstag, 8. Januar 2002 08:15, schrieb Bernd Brodesser :
höchstrichterlich bestätigt bekommen, daß die Marke Explorer, bzw. Explora nur eine schwache Kennzeichnungskraft besitzt -> diese Klage kann er sich erstmal in die Haare schmieren.
Ist das schon Rechtskräftig? IIRC ja, aber es ist auch eine Berufung zulässig. Diese wird der Freiherr natürlich nutzen, falls sein Klient das bezahlt. Wie schon eine römischer Imperator sagte: "Geld stinkt nicht". Das war nach Einführung der Urinsteuer im alten Rom. In diese Zeit hätte auch der Freiherr gepaßt, dann hätte er auch noch die Chance gehabt das Wort Latrine schützen zu lassen. Was das an Lizenzgebühren von allen Armeen der Welt gebracht hätte... :-)
-- Bye Thomas