Hallo, * Am 14.12.2001 zauberte Matthias Houdek:
Hallo
Nochmal eine Meinung eines juristisch interessierten Nichtjuristen: (Halte diesen Thread übrigens für wichtig, auch in dieser Liste)
Sonst hätten wir ihn auch schon längst verschieben müssen. Bis jetzt hat sich auch noch niemand beschwert und wenns jetzt einer macht, dann ist es doch nur aus Trotz ;)
Am Donnerstag, 13. Dezember 2001 15:06 schrieb Alex Klein:
Hallo,
Am 13.12.2001 zauberte Konrad Neitzel:
Hallo! ... Ich sehe da noch ein anderes Problem. Derjenige ist ja selbst ein Opfer. Und er wird ja zu diesem Versenden gezwungen.
Nein, wird er nicht. Er wird einfach nicht gefragt. Das Programm versendet sich ohne Wissen des PC-Benutzers. Wenn er akribisch Acht geben würde, könnte er ja die Mails vielleicht aogar abfangen. Aber gezwungen wird er nicht.
Jaja, Juristen achten von Berufswegen sehr auf den Wortlaut. Ist ja auch richtig so. Und Zwang steckt ja wirklich nicht dahinter. Der User handelt nicht freiwillig (das wäre ja Zwang), aber er handelt in diesem Fall gar nicht (und dazu wird er nicht gezwungen).
Sic est.
Sobald derjenige es aber weiss und nichts dagegen tut, dann ist dies schon eher eine Unterlassung, die strafbar sein könnte ... Das musst Du dann aber erst einmal beweisen ...
Uiuiui. Sag sowas nicht. Unterlassen, welches sich nach § 13 StGB definiert, fordert im Regelfall immer eine Garantenstellung, die der User gegenüber eines anderen Users regelmäßig nicht haben wird. Man
Richtig. Aber wenn ich in der Öffentlichkeit verkehre, habe ich IMHO automatisch eine Garantenstellung. Ich habe ja dafür Sorge zu tragen, dass mein Handeln in der Öffentlichkeit keine potentielle Gefahr für andere darstellt (bzw. diese Gefahr, so weit mir mit normalen Mitteln möglich ist, einzudämmen). Unterlasse ich diese Sorgfalt, kann daraus bei grober Fahrlässigkeit auch eine Straftat erwachsen.
Es gibt 2 Arten von Garanten. Einen Überwachergarant und einen Beschützergarant. Der Überwachergarant (ÜG) ist verantwortlich für bestimmte Gefahrenquellen. So ist beispielsweise Mr. Burns ÜG für die Bewohner von Springfield, da er ein Atomkraftwerk betreibt. Natürlich nur, wenn man davon ausgeht, daß ein AKW eine Gefahrenquelle ist (hM). Ein Beschützergarant (BG) hält besondere Schutzpflichten für bestimmte Rechtsgüter inne. Der BG wird auch Obhutsgarant genannt. So ist beispielsweise Homer ein BG für Marge, Lisa, Bart und Maggie; unglaublich aber wahr ;). Nun mal zurück zu unseren Viren. Der Autor wäre dann ja wohl ein ÜG. Aber wie sieht es denn mit dem DAU aus? Dazu ein kurzer Exkurs zu Internet-Providern: Die Verantwortlichkeit eines Host-Providers, der fremde Inhalte zur Nutzung bereithält, wird nur eingeschränkt, während sie bei einem Access-Provider vollkommen ausgeschlossen ist[1]. Wo pflanzen wir jetzt unseren DAU ein? verantwortlich -----------------------> nicht verantwortlich Host-P Access-P Problematisch. Ist die Nutzung von OjE und Co. eine Gefahrenquelle, weil diese besonders gut auf Viren reagieren? Bin ich eine Gefahrenquelle, wenn ich mein Auto, auf der Straße abgestellt (nicht unerlaubt), als Lichtquelle nutze, weil jemand in mein (rechtlich einwanfreies) Hindernis knallen könnte? Liegt da die Gefahr nicht bei jedem selber? Könnte man nicht sagen, daß ich beim Betreiben einer Anlage, welche im Datenverkehr mit anderen Systemen ist, immer für die Sicherheit meiner Daten verantwortlich bin, solange ich diese Pflicht nicht vertraglich auf einen anderen abwälze? Wie man sieht, gibt es genug User, die kein Problem mit Viren haben. Im Strafrecht würde ich daher auf ein Garantenkonstrukt verzichten. Im Zivilrecht halte ich es allerdings auch für angebracht den DAU unter bestimmten Voraussetzungen mit in die Haftung zu nehmen. Es ist allerdings nach wie vor zu betonen, daß Strafrecht wesentlich härter ist und daher auch nicht happladihopp angewendet werden sollte.
könnte es möglicherweise daraufhin zurechtbiegen, daß man sagt: Ein virenverseuchter PC ist eine Gefahrenquelle. Der User muß durch regelmäßige Überwachung feststellen, daß sein System virenfrei (=gefahrlos) ist. Hier fängt es schon an, zu krieseln. TÜV für den Rechner? Hat ein DAU dann kein Recht mehr auf Internetnutzung?
Radfahrer brauchen auch weder TÜV noch Führerschein. Trotzdem kann ich als Radfahrer eine Straftat durch grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr begehen (Bsp: Sturzbesoffen und ohne Licht einen schweren Unfall verursacht - Saufen kann mir keiner verbieten (OK, Radfahren darf ich dann nicht) und das Licht am Fahrrad prüft kein TÜV).
Ja, ist auch richtig. Nur gibt es eine StVO, wo Radfahren in der Dunkelheit ohne Licht nicht erlaubt wird. Bei Rechnern fehlt Dir eine derartige Vorschrift. Der Straßenverkehr ist im StGB auch sehr gut geregelt (§§ 315b - d, 316 und 316a) und daher nicht wirklich vergleichbar. Wenn das bei Rechnern auch so geregelt würde, dann hätten wir was vergleichbares und soweit ich weiß haben das schon manche Länder in Angriff genommen.
...
Wir müssen uns nicht beschweren, wenn es so "dumme Anwender" gibt. Es wird diesen ja so eingetrichtert! Kauf dir den neuen PC ... Der neue Prozessor macht sogar das Internet schneller ... und der rechner ist "ready to go" ... Internet kein Problem ... einfach einstecken und fertig ... Dies wäre dann ja auch schon grob fahrlässig ....
ACK.
und grobe Fahrlässigkeit kann nicht strafbar sein?
Ja, kann es. Insbesondere, wenn die Norm an eine besondere Tatfolge anknüpft, § 18 StGB. Beispielsweise Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB. Der Vorsatz muß nur in Bezug auf die Körperverletzung gegeben sein, bezüglich des Todes reicht sogar schon einfache Fahrlässigkeit.
Somit fällt die Verantwortung vom Endanwender am und geht doch hin zu Virenersteller und gar PC Händler ...
Kann nicht in die Verantwortung von PC-Händler fallen. Wenn das so wäre, dann dürften _nur_ PC-Händler installieren, schrauben und Teile wechseln. Das wirst Du ja nicht wollen, oder? Das System PC ist ein ...
Ich wäre da nicht so sicher. Liefert der Händler einen PC mit Software nach dem Motto "Ready - Go", so hat er schon eine gewisse Verantwortung für dieses Teil. In wie weit diese Verantwortung rechtlich verwertbar ist, vermag ich nicht abzuschätzen. Aber seit den "Raucher-Klagen" in den USA ...
Hat er auch. Und zwar, daß das System geht. Gewährleistung. Wenn der DAU aber alles umstellen darf, dann kann doch der Händler für nichts mehr garantieren, oder? Selbst, wenn das Ding vorinstalliert ist, kann man beispielsweise keine Firewall draufklatschen. Woher kennst Du den Anwendungsbereich des Kunden? Was ist, wenn ein Kunde das System verwenden will, um in Erfahrung zu bringen, was Viren anrichten, dann will er doch gerade Viren bekommen (sehr theoretisch, geb ich ja zu). Was für den einen sicher ist, ist für den anderen unsicher. Was soll der Händler machen? Es gibt keinen Standard, außer vielleicht der ungeschriebene Standard, daß Windoze Kisten total offen sind. Sollte man dem DAU wirklich vorgaukeln, daß er seinen Ready-to-go-Rechner "sicher" bekommt, wenn der Händler das eigentlich nicht erfüllen kann? Oft genug hat man in dieser Liste lesen können, daß nichts 100%ig sicher ist und eine relativ hohe Sicherheit nur dann erreicht werden kann, wenn der Benutzer weiß, was er macht und sich über seinem System im klaren ist. Da kann der Händler nicht mehr mithalten. Außerdem ist der Händler nur derjenige, der handeln sollte und der Produzent derjenige, der sein Produkt besser produzieren sollte. Da hat sich leider eh schon viel zu viel verschoben. Stichwort "Designed for Windoof XX".
Meine Sicht als Jurist, was die Meinung deshalb weder schlechter noch besser macht. Ich will auch nicht behaupten, daß meine Zeilen richtig sind. Ich schreibe auch nur aus bestem Wissen und Gewissen. :)
Ich als Laie erst recht :-)
Solange die Diskussion so geführt wird, ist es eben richtig schön und bringt meines Erachtens etwas. Ich finde diesen Thread mittlerweile übrigens sehr lesenswert, aber ich befasse mich ja mit der Materie ;) [1] Wessels/Beulke Strafrecht Allgemeiner Teil Rn. 723 -- Gruß Alex -- Ist "Uzi" nicht das, wo man nur einen Knall hört, aber hinterher 32 Löcher im Bauch hat? [Ralph Angenendt in dasr]