Am Mittwoch, 12. Dezember 2001 17:37 schrieb Arne-Erik Martin:
Um zu den Vieren und Würmern zurück zukommen. Es ist mit Sicherheit, dazu wird uns Axel mehr sagen können, verboten Resoursen Dritter ohne deren Genehmigung zu benutzen. Hier wären das die Downloadzeit der Mail und auch die Arbeitszeit zum Erkennen, das man einen Virus bekommen hat und des bereinigen des Systems.
Und das willst Du vor Gericht einklagen? Die Downloadzeit sind ein paar Pfennige, die Reparaturzeit zwar etwas mehr, aber immer noch in den allermeisten Fällen lächerlich.
Da ich das beim _wissentlichen_ versenden von Viren/Würmer billigend in Kauf nehme, folgt für mich daraus, das hier in der Tat eine Straftat vorliegt. Aber ich kann mich da natülich auch irren ...
Du solltest dabei aber bedenken, dass jeder Anwender auch für seine eigene Sicherheits verantwortlich ist. Und zwar auch juristisch. Wenn Du also einen Virus bekommen hast, und keinerlei Vorsorge getroffen hast, hast Du ziemlich schlechte Karten vor Gericht. Wenn Du Deine Wohnung nicht abschliesst, und jemand geht in die Wohnung, so ist das _kein_ Einbruch. Heiner -- Heiner Lamprecht Philosophenweg 79 D - 72076 Tuebingen Fon: +49-7071-600 162 Fax: +49-7071-600 164 heiner@kflog.de GnuPG - Key: E05AEAFC Fingerprint: 257A DFBF 4977 4585 77A0 3509 973B 92AA E05A EAFC