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Re: OT: Straftat (was: Re: Lasst endlich diesen Versand von Viren in die Liste!)
- From: Alex Klein <mansui@xxxxxx>
- Date: Thu, 13 Dec 2001 15:06:31 +0100
- Message-id: <20011213150631.D2934@piii-nb>
Hallo,
* Am 13.12.2001 zauberte Konrad Neitzel:
> Hallo!
>
> linux@xxxxxxxxx wrote:
> >
> >Am Mittwoch, 12. Dezember 2001 17:37 schrieb Arne-Erik Martin:
> >> ...
> >> Um zu den Vieren und Würmern zurück zukommen. Es ist mit Sicherheit,
> >> dazu wird uns Axel mehr sagen können, verboten Resoursen Dritter ohne
> >> deren Genehmigung zu benutzen. Hier wären das die Downloadzeit der Mail
> >> und auch die Arbeitszeit zum Erkennen, das man einen Virus bekommen hat
> >> und des bereinigen des Systems. Da ich das beim _wissentlichen_
> >> versenden von Viren/Würmer billigend in Kauf nehme, folgt für mich
> >> daraus, das hier in der Tat eine Straftat vorliegt. Aber ich kann mich
> >> da natülich auch irren ...
>
> >Problem: Wie stellt man fest, ob derjenige, der als Absender in der
> >Viren-Mail steht auch der (vorsätzliche) "Verschulder" ist? Oder genügt
> >hier bereits das einfache Verursacher-Prinzip (Mein PC war die Ursache,
> >wenn auch ungewollt, also hafte ich auch für meinen PC)?
>
> Ich sehe da noch ein anderes Problem. Derjenige ist ja selbst ein Opfer. Und er
> wird ja zu diesem Versenden gezwungen.
Nein, wird er nicht. Er wird einfach nicht gefragt. Das Programm
versendet sich ohne Wissen des PC-Benutzers. Wenn er akribisch Acht
geben würde, könnte er ja die Mails vielleicht aogar abfangen. Aber
gezwungen wird er nicht.
> Sobald derjenige es aber weiss und nichts dagegen tut, dann ist dies schon eher
> eine Unterlassung, die strafbar sein könnte ... Das musst Du dann aber erst einmal
> beweisen ...
Uiuiui. Sag sowas nicht. Unterlassen, welches sich nach § 13 StGB
definiert, fordert im Regelfall immer eine Garantenstellung, die der
User gegenüber eines anderen Users regelmäßig nicht haben wird. Man
könnte es möglicherweise daraufhin zurechtbiegen, daß man sagt: Ein
virenverseuchter PC ist eine Gefahrenquelle. Der User muß durch
regelmäßige Überwachung feststellen, daß sein System virenfrei
(=gefahrlos) ist. Hier fängt es schon an, zu krieseln. TÜV für den
Rechner? Hat ein DAU dann kein Recht mehr auf Internetnutzung?
Das mit der Beweislage ist immer ein Problem, aber darum sollte es uns
eigentlich nicht gehen. Für uns ist ja nur interessant, ob etwas
strafbar ist, oder nicht.
> Ob die Tatsache, dass er keinen oder keinen aktuellen Virenschutz hatte, schon
> ausreicht um grob fahrlässig zu handeln, das bezweifel ich! Weil dann könnte man
> die Haftung bestimmt auch weiterreichen: Ich habe keine Ahnung bin ein dummuser ...
> Ich kaufe mir ein Produkt und kann davon ausgehen, dass ich dieses so einsetzen
> darf! Dies ist aber nicht gegeben! Ein Rechner mit Windows hat kein Virenscanner
> dabei ... Ist ja fast so, wie das verkaufen eines defekten Autos ...
> ("Tut mir leid ... die Bremsen gibt es nur gegen Aufpreis!")
Nein, nicht ganz. Der Vergleich hinkt. Wir haben bei PCs zwar eine
Normierung (CE und IMHO für Netzteile TÜV), aber für Software gibts
keinen TÜV.
> Wir müssen uns nicht beschweren, wenn es so "dumme Anwender" gibt. Es wird diesen
> ja so eingetrichtert! Kauf dir den neuen PC ... Der neue Prozessor macht sogar
> das Internet schneller ... und der rechner ist "ready to go" ... Internet kein
> Problem ... einfach einstecken und fertig ...
> Dies wäre dann ja auch schon grob fahrlässig ....
ACK.
> Somit fällt die Verantwortung vom Endanwender am und geht doch hin zu
> Virenersteller und gar PC Händler ...
Kann nicht in die Verantwortung von PC-Händler fallen. Wenn das so
wäre, dann dürften _nur_ PC-Händler installieren, schrauben und Teile
wechseln. Das wirst Du ja nicht wollen, oder? Das System PC ist ein
offenes System und das ist auch gut so. Wenn manche meinen, sie haben
es nicht nötig, sich zu informieren, dann sollen sie auf den
Konsequenzen sitzenbleiben.
> Meine Sicht als Nichtjurist
Meine Sicht als Jurist, was die Meinung deshalb weder schlechter noch
besser macht. Ich will auch nicht behaupten, daß meine Zeilen richtig
sind. Ich schreibe auch nur aus bestem Wissen und Gewissen. :)
--
Gruß
Alex
--
> > "Seltsamer sucht Seltsame zum Seltsamen."
> > Chea "s/Selt/Ein/g; # ?" tah, hier nicht mitsam^H^H^Hlesend
> du ferkel hier lesen kinder mit :-)
ja, und ich finde, die haben auch ein Recht auf Bildung[tm].
[Sebastian Posner und Hajo Pflueger in dag°]
* Am 13.12.2001 zauberte Konrad Neitzel:
> Hallo!
>
> linux@xxxxxxxxx wrote:
> >
> >Am Mittwoch, 12. Dezember 2001 17:37 schrieb Arne-Erik Martin:
> >> ...
> >> Um zu den Vieren und Würmern zurück zukommen. Es ist mit Sicherheit,
> >> dazu wird uns Axel mehr sagen können, verboten Resoursen Dritter ohne
> >> deren Genehmigung zu benutzen. Hier wären das die Downloadzeit der Mail
> >> und auch die Arbeitszeit zum Erkennen, das man einen Virus bekommen hat
> >> und des bereinigen des Systems. Da ich das beim _wissentlichen_
> >> versenden von Viren/Würmer billigend in Kauf nehme, folgt für mich
> >> daraus, das hier in der Tat eine Straftat vorliegt. Aber ich kann mich
> >> da natülich auch irren ...
>
> >Problem: Wie stellt man fest, ob derjenige, der als Absender in der
> >Viren-Mail steht auch der (vorsätzliche) "Verschulder" ist? Oder genügt
> >hier bereits das einfache Verursacher-Prinzip (Mein PC war die Ursache,
> >wenn auch ungewollt, also hafte ich auch für meinen PC)?
>
> Ich sehe da noch ein anderes Problem. Derjenige ist ja selbst ein Opfer. Und er
> wird ja zu diesem Versenden gezwungen.
Nein, wird er nicht. Er wird einfach nicht gefragt. Das Programm
versendet sich ohne Wissen des PC-Benutzers. Wenn er akribisch Acht
geben würde, könnte er ja die Mails vielleicht aogar abfangen. Aber
gezwungen wird er nicht.
> Sobald derjenige es aber weiss und nichts dagegen tut, dann ist dies schon eher
> eine Unterlassung, die strafbar sein könnte ... Das musst Du dann aber erst einmal
> beweisen ...
Uiuiui. Sag sowas nicht. Unterlassen, welches sich nach § 13 StGB
definiert, fordert im Regelfall immer eine Garantenstellung, die der
User gegenüber eines anderen Users regelmäßig nicht haben wird. Man
könnte es möglicherweise daraufhin zurechtbiegen, daß man sagt: Ein
virenverseuchter PC ist eine Gefahrenquelle. Der User muß durch
regelmäßige Überwachung feststellen, daß sein System virenfrei
(=gefahrlos) ist. Hier fängt es schon an, zu krieseln. TÜV für den
Rechner? Hat ein DAU dann kein Recht mehr auf Internetnutzung?
Das mit der Beweislage ist immer ein Problem, aber darum sollte es uns
eigentlich nicht gehen. Für uns ist ja nur interessant, ob etwas
strafbar ist, oder nicht.
> Ob die Tatsache, dass er keinen oder keinen aktuellen Virenschutz hatte, schon
> ausreicht um grob fahrlässig zu handeln, das bezweifel ich! Weil dann könnte man
> die Haftung bestimmt auch weiterreichen: Ich habe keine Ahnung bin ein dummuser ...
> Ich kaufe mir ein Produkt und kann davon ausgehen, dass ich dieses so einsetzen
> darf! Dies ist aber nicht gegeben! Ein Rechner mit Windows hat kein Virenscanner
> dabei ... Ist ja fast so, wie das verkaufen eines defekten Autos ...
> ("Tut mir leid ... die Bremsen gibt es nur gegen Aufpreis!")
Nein, nicht ganz. Der Vergleich hinkt. Wir haben bei PCs zwar eine
Normierung (CE und IMHO für Netzteile TÜV), aber für Software gibts
keinen TÜV.
> Wir müssen uns nicht beschweren, wenn es so "dumme Anwender" gibt. Es wird diesen
> ja so eingetrichtert! Kauf dir den neuen PC ... Der neue Prozessor macht sogar
> das Internet schneller ... und der rechner ist "ready to go" ... Internet kein
> Problem ... einfach einstecken und fertig ...
> Dies wäre dann ja auch schon grob fahrlässig ....
ACK.
> Somit fällt die Verantwortung vom Endanwender am und geht doch hin zu
> Virenersteller und gar PC Händler ...
Kann nicht in die Verantwortung von PC-Händler fallen. Wenn das so
wäre, dann dürften _nur_ PC-Händler installieren, schrauben und Teile
wechseln. Das wirst Du ja nicht wollen, oder? Das System PC ist ein
offenes System und das ist auch gut so. Wenn manche meinen, sie haben
es nicht nötig, sich zu informieren, dann sollen sie auf den
Konsequenzen sitzenbleiben.
> Meine Sicht als Nichtjurist
Meine Sicht als Jurist, was die Meinung deshalb weder schlechter noch
besser macht. Ich will auch nicht behaupten, daß meine Zeilen richtig
sind. Ich schreibe auch nur aus bestem Wissen und Gewissen. :)
--
Gruß
Alex
--
> > "Seltsamer sucht Seltsame zum Seltsamen."
> > Chea "s/Selt/Ein/g; # ?" tah, hier nicht mitsam^H^H^Hlesend
> du ferkel hier lesen kinder mit :-)
ja, und ich finde, die haben auch ein Recht auf Bildung[tm].
[Sebastian Posner und Hajo Pflueger in dag°]
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