Am Mittwoch 12 Dezember 2001 00:55 schrieb Martin Schmitz:
Am Dienstag, 11. Dezember 2001 11:47 schrieb Alex Klein:
* Am 11.12.2001 zauberte Michael Erikson:
Das absichtliche versenden von Viren ist weder ein Kavaliersdelikt noch ein Spaß, es ist ein """Straftatbestand""" der den Versender bei weitem nicht nur eine riesen Stange Geld kosten kann.
Als Jurist hätte ich da Interesse anzumelden: Welche Norm ist das?
^^^^^^ Hä? Ich dachte, was strafbar ist - und was nicht - steht im Strafgesetzbuch!?
Meine Info als _nicht_ Jurist: IIRC seht erstmal nur drin was strafbar ist. Das eigentliche Problem ist aber, das eher selten ganz genau drin steht was, wann,wie verboten ist. Es sind eher allgemein formulierte Dinge, die der Auslegung bedürfen. (Btw. Wird das so gemacht, dass die Juristen auch immer genug Arbeit haben??? *fg*) Beispiel: In der Strassenverkehrsordnung steht u.a. sinngemäß: Es ist alles zu unterlassen, was Dritte unzumutbar gefährtet. Es seht aber IIRC nicht drin, du darfst Deinem Vordermann nicht näher als 1m bei Tempo 100 auffahren. Trotzdem ist es verboten, da es andere ja gefährdet. "Problem" ist nun, wie groß ist der Mindestabstand bei Tempo 100? Hier kommt dann die Auslegung der Gesetze zum Tragen (Hängt von Witterung, Lichtverhältnissen ... u.s.w. ab. Und natülich davon, wie der Richter das ganze sieht!!). Das hat sogar einen Sinn und ist _nicht_ nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen. Es soll im Einzelfall auf die Umstände reagiert werden können. Es gibt natürlich auch Gesetze die ganz klar gormuliert sind. Die Höchstgeschwindigkeit in geschlossener Ortschaft von 50 km/h zum Beispiel. Bei sehr starkem Nebel kann man aber auch bestraft werden, wenn man 48 km/h fährt, obwohl das ja weniger als 50 sind, aber Du ja auf Grund der geringen Sicht andere mit diesem Verhalten gefährdest. Um zu den Vieren und Würmern zurück zukommen. Es ist mit Sicherheit, dazu wird uns Axel mehr sagen können, verboten Resoursen Dritter ohne deren Genehmigung zu benutzen. Hier wären das die Downloadzeit der Mail und auch die Arbeitszeit zum Erkennen, das man einen Virus bekommen hat und des bereinigen des Systems. Da ich das beim _wissentlichen_ versenden von Viren/Würmer billigend in Kauf nehme, folgt für mich daraus, das hier in der Tat eine Straftat vorliegt. Aber ich kann mich da natülich auch irren ...
*kopfschüttel* - Martin
Noch immer Kopfschütteln *scnr* Gruss Arne