Hallo, * Am 05.12.2001 zauberte Torsten Hallmann:
Am Samstag, 1. Dezember 2001 14:04 schrieb Alex Klein:
Über 2 Jahre Garantie. Da kann man sich doch nicht beklagen oder ?
Schuldrechtsreform. Wird jetzt standart.
Na und? Wenn Sie es darauf angelegt hätten, wäre 1 Jahr dabei herausgekommen, weil Stichtag der 31.12.2001 ist.
Haben sie nicht drauf. Wenn man sich mal überlegt, daß sie das DSL-Modem _nur_ übereignen. Was galubst Du bist Du denn dann? Eigentümer? Nein, sorry, bist Du nicht. Rein theoretisch könnten sie das Modem irgendwann mal aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen (§ 812 I 1 Alt. 1 BGB). Und dann traust Du Ihnen zu, daß sie den Stichtag kennen? Abgesehen davon: War die gesetzliche Verjährungsfrist nicht nur 6 Monate? -- Gruß Alex --
Caligula??? Na Na Na! *fffggg* Frauen wie mich??? Was solln das heißen??? Wer Caligula nicht kennt, hat das Beste verpennt. [Nadine Tekin und Johanna Ostermann in dag°]