Moin,
* Lars Mueller
[01-11-13 11:29]: Thorsten Haude [mailto:yoo@vranx.de]
* Lars Mueller
[01-11-13 10:49]: Hat zufaellig einer von Euch ein entsprechendes Merkblatt auf der Platte oder eine Quelle? Es geht hier um Verletzung des Briefgeheimnisses. Frag einen Anwalt. Mit Verlaub - das ist Quatsch. Mit Verlaub - Du solltest vorsichtiger urteilen. <SCNR> Hat er aber leider Recht: Allenfalls kann es sich hier um das Grundrecht "Fernmeldegeheimnis" drehen. Surfen fällt nun wirklich nicht mehr unter den Begriff Brief. Bei E-Mails könnte man das ganze vertreten, wobei ich der Meinung bin, daß dabei die "Fernmeldekomponente" überwiegt. Da kann man aber sicherlich beides vertreten. <\SCNR> Abgesehen davon ist es Lars wohl eher auf ein Nebengesetz angekommen. BTW, der BGH hat AFAIK einmal eintschieden, daß
Wie ich es sehe stehst du als Admin mit einem Bein im Knast und mit dem Anderen vorm Arbeitsamt :-( Ja, da muß man schon vorsichtig sein. Deshalb so gut wie möglich absichern, wenn man genötigt wird, etwas zu tun, was man selber nicht vertreten will. :-/
[...] hth Alex