7 Aug
2000
7 Aug
'00
13:01
Dirk Hebenstreit
Na ja, "strafbar" macht man sich nicht, nur Schadenersatzpflichtig - aber Du "darfst" ja beweisen, daß denen eine geringer "Schaden" entstanden ist.
Nein. Der "Geschädigte" muß beweisen, welcher Schaden entstanden ist.
--
R. Cirksena