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OT: Re: Einwahlsoftware der Flatrate
- From: Dirk.Hebenstreit@xxxxxxxx (Dirk Hebenstreit)
- Date: Sun Aug 06 13:50:36 2000
- Message-id: <398D6D2C.19B055C3@xxxxxxxx>
Valentin Gelhorn wrote:
On Sun, Aug 06, 2000 at 01:23:01PM +0200, Eric G?dert wrote:
Hallo,
Ich habe die Flatrate von Erotikwelt-online
Die es aber glaube ich nur normal zum Download gibt.Die dann auch für
Windows ist.
Wie kann ich mich denn jetzt mit meiner Flatrate einwählen wenn ich Linux
habe??
Die Einwahl ist nur mit diesem Win-Programm erlaubt !
Ich wollte es nicht glauben, aber in den AGBs steht es tatsächlich so
'drin:
--- Quote ----
...
Zu diesem Zweck wird dem
Anwender ein spezielles Einwahlprogramm (Einwahltool), nämlich
"wos.exe" zur
Verfügung gestellt. Dieses öffnet nach erfolgreicher Einwahl
eine Startseite nach Wahl
des Medien Info Center. ... Der Privatanwender darf den
Internetzugang ausschließlich über das vorbezeichnete
Einwahlprogramm nutzen. Nur
unter Einhaltung dieser Bedingung ist der Privatanwender
berechtigt, den von der Medien
Info Center zur Verfügung gestellten Internetzugang zu nutzen.
...
Die Medien Info Center weist den
Privatanwender darauf hin, dass sie technisch in der Lage ist
zu prüfen, ob der
Privatanwender den von der Medien Info Center zur Verfügung
gestellten Internetzugang
über das Einwahlprogramm wos.exe benutzt oder nicht. Stellt die
Medien Info Center
einen Verstoß des Privatanwenders gegen die Verpflichtung zur
Nutzung des
Internetzugangs ausschließlich über das Einwahlprogramm wos.exe
fest,...
ist die Medien Info Center zur sofortigen Sperrung des
Internetzugangs für den Privatanwender berechtigt. Der
Privatanwender verpflichtet sich,
für jeden Fall der Zuwiderhandlung oder den Versuch einer
Zuwiderhandlung gegen eine
der vorstehenden Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe
von 530 DM zu zahlen.
^^^!!
--- End Quote ---
Da rollen sich einem doch glatt die Fußnägel auf!!
Die zugrunde liegende Absicht ist ja wohl klar (das wos.exe leitet auf
eine Startseite und dort steht Werbung!), aber inwiefern das rechtmäßig
ist, wage ich zu bezweifeln. Der Anbieter tritt als Diensteanbieter nach
dem Telekommunikationsgesetz auf und dort werden AFAIK derartige
Angebote stark eingeschränkt. Andererseits benötigt man für AOL ja auch
ein spezielles Programm, das ist aber wohl eine Art "geschlossene"
Benutzergruppe...
Ich führe meine Gedanken lieber nicht weiter aus, wird zu OT, aber ich
hate das für eine starkes Stück! Wäre ein Posting an heise wert:
"Linux-User werden mit 530,- DM bestraft!"
-> Luft abgelassen - Thread beenden, E-Welt-"Offline"! <-
hebi
--
Dirk Hebenstreit Tel.: 0170 2461522
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