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Re: selbsternannte moralapostel?? vmware
  • From: Thoralf.Freitag@xxxxxxxxxxx (Thoralf Freitag)
  • Date: Thu Oct 21 15:04:46 1999
  • Message-id: <380F2B8E.8517F098@xxxxxxxxxxx>



Volker.Mueller@xxxxxxxxxx wrote:

Raphael Becker <beckerra@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> on 20.10.99 23:13:35
Für den privaten Gebrauch ist obiges IMHO gestattet.
Bei Computersoftware ist das natürlich nicht so.

Die gesamten Rechte bezüglich (c) beziehen sich _IMMER_ nur auf
gewerbliche Verwendung. Was im persönlichen, privaten Bereich läuft
wird davon nicht angefaßt !!!

Natuerlich nicht.

Das bedeutet, wenn du vom Fernsher eine Sendung/Film für dich selber
aufnimmst, ist das legal, genauso vom Radio. Wenn du dir eine Video-
cassete _kaufst_ kannst du davon auch Kopien für dich machen. Wenn
du das an einen Freund weiter gibst, muß du einen etwas freundlichen
Richter haben und die Sache ist ebenfalls erledigt (Auslegungssache).

Das sehe ich auch so.

Genauso ist es privat: Wenn du von Software für dich private eine Kopie
machst, kann dir kein Mensch etwas, nicht mal BillyBoy (Du mußt sie
vorher natürlich gekauft haben, sprich die Nutzungsrechte haben).

Nein. Es gibt viele Lizenzbestimmungen wo explizit drin steht, es darf
genau _eine_ Sicherungskopie gezogen werden. Ob das rechtens ist,
darueber streiten sich die Anwaelte. Damit duerfte u.U. kein Backup
gezogen werden, usw. usf.

Teilweise werden Lizenzen auch Hostbezogen vergeben. Da waere schon die
Installation auf einem anderen System eine Vertragsverletzung, AUCH WENN
DIE ERSTE INSTALLATION GELOESCHT WUERDE. Letztens hatte ich eine
Lizenzbestimmung, die die Benutzung auf eine Verarbeitungseinheit
einschraenkte, damit darf die SW nicht einmal auf einen Dual- bzw.
Multiprozessorsystem eingesetzt werden

Das
einzige wo es Probleme gibt, wenn auch 2 Rechner gleichzeitig eine
Lizens läuft, das ist i.A. illegal.

Fast immer.

Darüber hinaus sind die Lizens-
bestimmungen von BillyBoy sowieso etwas, worüber man sich streiten kann,
da man diese Bestimmungen vor der Installation lesen können muß, diese
ist aber nicht möglich, da sie immer erst bei der Installation angezeigt
werden. Vorher hat man aber das Siegel an der Verpackung geöffnet und da
steht sehr groß drann, daß man mit öffnen des Siegels die Bedingungnen
anerkennt, die man bis dahin noch nicht lesen konnte. Nach dem Gesetz
eigentlich nicht möglich ...

Interessant ist vielmehr, dass man mit dem SW-Hersteller in der Regel
gar keinen Vertrag hat, da das Produkt ueber einen Haendler erworben
wurde. Damit koennte es auch sein, dass der Lizenzvertrag gar nicht
zwischen Hersteller und Kaeufer zustande kommt. Auch was, worueber
Juristen streiten (koennen ?).

Die restlichen Gedanken überlasse ich euren Köpfen, übernehme keine
Garantie für die gemachten Aussagen und erst Recht keine Prozesskosten.

Dem schliesse ich mich _AUSDRUECKLICH_ an.

Ausserdem handelt es sich um meine private Meinung und nicht die meines
Arbeitgebers.


--
Mit freundlichen Gruessen

Thoralf Freitag

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