Hallo Liste, habe heute von meinem Chef ein Anforderung an sein Emailkonto bekommen, vondem ich im Moment nicht weiss wie ich es lösen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir bei ein paar Anhaltspunkte zur Lösung helfen. Er möchte alle externen Email bekommen. Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de. Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben. Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich suchen. Danke Benjamin Bräuer Hess Maschinenfabrik GmbH & Co. KG
Hi Benjamin, Benjamin Bräuer schrieb:
Er möchte alle externen Email bekommen. Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de.
Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben.
Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich suchen.
Je nachdem was genau du uns verschwiegen hast man procmail man procmailex und/oder man installsieve und nach cyrus + sieve googeln MfG. Falk
sorry, stimmt SuSE 8.2 und sendmail -----Original Message----- From: Peter Wiersig [mailto:wiersig-ml@dns.glamus.de] Sent: Thursday, June 26, 2003 9:46 AM To: suse-linux@suse.com Subject: Re: Nur bestimme Email umleiten! Benjamin Bräuer wrote:
Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich
suchen.
Auf der SuSE-Schachtel die Versionsnummer. Und welches Mailsystem du einsetzt ( rpm -q sendmail postfix ) -- Have fun, Peter -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: suse-linux-unsubscribe@suse.com Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: suse-linux-help@suse.com
On 26 Jun 2003 at 10:23, Benjamin Bräuer wrote:
Hallo Liste,
habe heute von meinem Chef ein Anforderung an sein Emailkonto bekommen, vondem ich im Moment nicht weiss wie ich es lösen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir bei ein paar Anhaltspunkte zur Lösung helfen.
Er möchte alle externen Email bekommen. Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de.
Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben.
Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich suchen.
kommt drauf an welchen Mailserver Du benutzt ... z.B. bei sendmail mit virtuser ... Gruß Daniel
Hi, Am 26.06.2003 10:23 schrieb Benjamin Bräuer:
Hallo Liste,
habe heute von meinem Chef ein Anforderung an sein Emailkonto bekommen, vondem ich im Moment nicht weiss wie ich es lösen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir bei ein paar Anhaltspunkte zur Lösung helfen.
Er möchte alle externen Email bekommen. Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de.
Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben.
Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich suchen.
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ?? -Joerg _unglaeubig mit dem Kopf schuettel, nein ich fass es nicht_
Joerg Zimmermann wrote:
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen.
Warte noch 2 Wochen, dann kommt wieder: "Ich moechte alle ausgehenden Mails an ein Konto weiterleiten".
Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Wer darum besorgt ist und Mails nicht per GPG verschluesselt, ist's selber schuld. Geht in diesem Fall aber um etwas anderes, denke ich. Es soll so aussehen, als gaebe es "Karl.Heiz-Irgendwas@firma.de" und so weiter und alle Mails sollen von einem Mailkonto abgerufen werden. -- Have fun, Peter
On 26 Jun 2003 at 10:56, Joerg Zimmermann wrote:
Hi,
Am 26.06.2003 10:23 schrieb Benjamin Bräuer:
Hallo Liste,
habe heute von meinem Chef ein Anforderung an sein Emailkonto bekommen, vondem ich im Moment nicht weiss wie ich es lösen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir bei ein paar Anhaltspunkte zur Lösung helfen.
Er möchte alle externen Email bekommen. Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de.
Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben.
Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich suchen.
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Wieso, habe ich etwas falsch verstanden??? Es ist doch legitim, das ich meine Post von meiner Sekretärin erstmal aussortieren lasse !? Daniel
Hi, Am 26.06.2003 11:43 schrieb Daniel Bauer:
On 26 Jun 2003 at 10:56, Joerg Zimmermann wrote:
Hi,
Am 26.06.2003 10:23 schrieb Benjamin Bräuer:
Hallo Liste,
habe heute von meinem Chef ein Anforderung an sein Emailkonto bekommen, vondem ich im Moment nicht weiss wie ich es lösen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir bei ein paar Anhaltspunkte zur Lösung helfen.
Er möchte alle externen Email bekommen. ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ alle heisst fuer mich alle.
Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
dito
weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de.
Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben.
auch interne Mail unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen, Ausnahmen sind möglich, jedoch ist hierfuer eine ausfuehrliche Rechtsberatung notwendig.
Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich suchen.
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Wieso, habe ich etwas falsch verstanden???
Es ist doch legitim, das ich meine Post von meiner Sekretärin erstmal aussortieren lasse !?
Deine eigenen schon, Du schriebst aber alle (*@hess-maschinenfabrik.de). -Joerg
On 26 Jun 2003 at 11:58, Joerg Zimmermann wrote:
Am 26.06.2003 11:43 schrieb Daniel Bauer:
On 26 Jun 2003 at 10:56, Joerg Zimmermann wrote:
Hi,
Am 26.06.2003 10:23 schrieb Benjamin Bräuer:
Hallo Liste,
habe heute von meinem Chef ein Anforderung an sein Emailkonto bekommen, vondem ich im Moment nicht weiss wie ich es lösen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir bei ein paar Anhaltspunkte zur Lösung helfen.
Er möchte alle externen Email bekommen. ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ alle heisst fuer mich alle.
Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
dito
weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de.
Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben.
auch interne Mail unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen, Ausnahmen sind möglich, jedoch ist hierfuer eine ausfuehrliche Rechtsberatung notwendig.
Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich suchen.
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Wieso, habe ich etwas falsch verstanden???
Es ist doch legitim, das ich meine Post von meiner Sekretärin erstmal aussortieren lasse !?
Deine eigenen schon, Du schriebst aber alle (*@hess-maschinenfabrik.de).
Hi Joerg, nicht ich, sondern Benjamin Bräuer ;) aber zugegeben, wenn man es aus Deiner Sichtweise betrachtet, hast Du Recht, vielleicht sollte Benjamin sich mal dazu melden wie er es denn nun wirklich meint ... Gruß Daniel
Am Donnerstag, 26. Juni 2003 11:43 schrieb Daniel Bauer:
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Wieso, habe ich etwas falsch verstanden???
Es ist doch legitim, das ich meine Post von meiner Sekretärin erstmal aussortieren lasse !?
Nein, es ist ja nicht erkennbar, dass es sich um Gruppenpost handelt. IMHO persönlich: Daniel.Bauer@Firma.com IMHO nicht persönlich: Chefbuero@Firma.com, Service@Firma.com. Robert
Am Don, 2003-06-26 um 10.56 schrieb Joerg Zimmermann:
Hi,
Am 26.06.2003 10:23 schrieb Benjamin Bräuer:
Hallo Liste,
habe heute von meinem Chef ein Anforderung an sein Emailkonto bekommen, vondem ich im Moment nicht weiss wie ich es lösen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir bei ein paar Anhaltspunkte zur Lösung helfen.
Er möchte alle externen Email bekommen. Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de.
Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben.
Hat jemand von euch ne Idee wie man so was einrichtet? bzw wo muss ich suchen.
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
-Joerg _unglaeubig mit dem Kopf schuettel, nein ich fass es nicht_
Schon mal was von Vollmacht gehört? Gruß, Wolfgang
Hi, Am 26.06.2003 11:51 schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Don, 2003-06-26 um 10.56 schrieb Joerg Zimmermann: [..].
_unglaeubig mit dem Kopf schuettel, nein ich fass es nicht_
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Schon mal was vom Grundgesetzt gehoert? Der Bruch von Gesetzen *ist* strafbar, ob mit oder ohne Vollmacht. Und ja, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht. -Joerg _immer unglaeubiger werd_
Am Don, 2003-06-26 um 12.05 schrieb Joerg Zimmermann:
Hi,
Am 26.06.2003 11:51 schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Don, 2003-06-26 um 10.56 schrieb Joerg Zimmermann: [..].
_unglaeubig mit dem Kopf schuettel, nein ich fass es nicht_
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Schon mal was vom Grundgesetzt gehoert?
Der Bruch von Gesetzen *ist* strafbar, ob mit oder ohne Vollmacht. Und ja, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
-Joerg _immer unglaeubiger werd_
Wenn ich jemanden bevollmächtige, meine Post zu empfangen, empfängt er meine Post. Analog betrachte ich Email. Ich kann jeden bevollmächtigen, meine Briefe, Mails etc zu lesen, denn diese sind in meinen Machtbereich gelangt. Sie dürfen nicht gelesen/abgefangen etc werden, _bevor_ sie diesen Bereich erreicht haben. Wenn man den Argumenten einiger hier folgen würde, dürfte man erhaltene Post etc niemals anderen Menschen zeigen. Wo soll denn der Unterschied bitte sein, ob ich die Mail zuerst lese oder jemand anders, den ich dazu bevollmächtige, bzw dem ich sie zeige? Schicke ich an otto@haender.de "Bitte 3 Tonnen Dorsch liefern", darf der Sachbearbeiter die Bestellung niemandem zeigen, ohne mich zu fragen?? Lasst mal die Kirche im Dorf. Ich sehe nicht, wieso Email strenger geschützt werden sollte, als normale Post, zumal sie wesentlich leichter zu lesen ist, da idR unverschlüsselt gesendet wird. Diese Fragen sind übrigens noch nicht abschließend geklärt, weil die Materie für deutsche Gerichte viel zu neu ist. Ich glaube aber nicht, dass man hier zu einem anderen Ergebnis kommen wird. Ansonsten würde Email aus dem Geschäftsverkehr verschwinden müssen. Wenn bei mir jemand etwas bestellt, ich liefere, und der zahlt nicht, brauche ich dann eine richterliche Genehmigung, um die Bestellung zu den Akten der Klage nehmen zu können oder einen Mahnbescheid beantragen zu dürfen? Das ganze wird zu sehr OT, deshalb Gruß und EOT Wolfgang
Zitat von Wolfgang Hinsch
Wenn ich jemanden bevollmächtige, meine Post zu empfangen, empfängt er meine Post. Analog betrachte ich Email. Ich kann jeden bevollmächtigen, meine Briefe, Mails etc zu lesen, denn diese sind in meinen Machtbereich gelangt. Sie dürfen nicht gelesen/abgefangen etc werden, _bevor_ sie diesen Bereich erreicht haben.
Das ist schlicht falsch.
Wenn man den Argumenten einiger hier folgen würde, dürfte man erhaltene Post etc niemals anderen Menschen zeigen.
Darf man so lange nicht, wie der Absender dem nicht zugestimmt hat, gutgläubig von dessen Zustimmung auszugehen ist oder ein höherwertiges Rechtsgut dem entgegensteht. Nein, organisatorische Vereinfachung ist *kein* höherwertiges Rechtsgut als das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Absenders. Beweisnotwendigkeiten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eventuell schon.
Wo soll denn der Unterschied bitte sein, ob ich die Mail zuerst lese oder jemand anders, den ich dazu bevollmächtige, bzw dem ich sie zeige?
Der Unterschied ist, daß der Absender die E-Mail an Dich adressiert hat. Er alleine hat das Recht, den Adressaten seiner Worte zu bestimmen. Gibst Du diese weiter, ohne daß der Absender das erlaubt, machst Du Dich strafbar. Strafbar sind übrigens auch Beihilfe und Anstiftung.
Schicke ich an otto@haender.de "Bitte 3 Tonnen Dorsch liefern", darf der Sachbearbeiter die Bestellung niemandem zeigen, ohne mich zu fragen??
In diesem Fall darf er gutgläubig davon ausgehen, daß er die E-Mail im Rahmen des für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen an andere Leute in seiner Firma weitergeben darf. Das darf er aber erst, nachdem er den Inhalt der E-Mail kennt, denn da könnte auch was ganz anderes drinstehen.
Lasst mal die Kirche im Dorf. Ich sehe nicht, wieso Email strenger geschützt werden sollte, als normale Post, zumal sie wesentlich leichter zu lesen ist, da idR unverschlüsselt gesendet wird.
Normale Post ist genauso streng geschützt. Nicht weniger streng.
Diese Fragen sind übrigens noch nicht abschließend geklärt, weil die Materie für deutsche Gerichte viel zu neu ist.
Es gibt einschlägige Rechtsauffassungen und Urteile, die klar herausstellen, daß das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (d.H. jeder darf selbst entscheiden, welche Worte er an wen richtet) auf jeden Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen ist.
Ich glaube aber nicht, dass man hier zu einem anderen Ergebnis kommen wird. Ansonsten würde Email aus dem Geschäftsverkehr verschwinden müssen.
Wozu, Briefpost muß das auch nicht.
Wenn bei mir jemand etwas bestellt, ich liefere, und der zahlt nicht, brauche ich dann eine richterliche Genehmigung, um die Bestellung zu den Akten der Klage nehmen zu können oder einen Mahnbescheid beantragen zu dürfen?
Nein, hier ist ein höherwertiges Rechtsinteresse gegeben. Allerdings darfst Du die Bestellung z.B. nicht ohne Weiteres veröffentlichen oder anderen Leuten zeigen, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben. -- Erhard Schwenk Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de k-itx.net Webhosting - http://webhosting.k-itx.net
[Erhard Schwenk]:
Zitat von Wolfgang Hinsch
: Wenn ich jemanden bevollmächtige, meine Post zu empfangen, empfängt er meine Post. Analog betrachte ich Email. Ich kann jeden bevollmächtigen, meine Briefe, Mails etc zu lesen, denn diese sind in meinen Machtbereich gelangt. Sie dürfen nicht gelesen/abgefangen etc werden, _bevor_ sie diesen Bereich erreicht haben.
Das ist schlicht falsch.
Nein. Solange ich mit der Weitergabe keinem anderen Schade (ihn z.B. zum Gespött mache, bloßstelle, beleidige, ...)
Wenn man den Argumenten einiger hier folgen würde, dürfte man erhaltene Post etc niemals anderen Menschen zeigen.
Darf man so lange nicht, wie der Absender dem nicht zugestimmt hat, gutgläubig von dessen Zustimmung auszugehen ist oder ein höherwertiges Rechtsgut dem entgegensteht. Nein, organisatorische Vereinfachung ist *kein* höherwertiges Rechtsgut als das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Absenders.
Nach welcher Rechtsnorm?
Beweisnotwendigkeiten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eventuell schon.
Wo soll denn der Unterschied bitte sein, ob ich die Mail zuerst lese oder jemand anders, den ich dazu bevollmächtige, bzw dem ich sie zeige?
Der Unterschied ist, daß der Absender die E-Mail an Dich adressiert hat. Er alleine hat das Recht, den Adressaten seiner Worte zu bestimmen. Gibst Du diese weiter, ohne daß der Absender das erlaubt, machst Du Dich strafbar.
Welcher § im StGB?
Strafbar sind übrigens auch Beihilfe und Anstiftung.
dito.
Schicke ich an otto@haender.de "Bitte 3 Tonnen Dorsch liefern", darf der Sachbearbeiter die Bestellung niemandem zeigen, ohne mich zu fragen??
In diesem Fall darf er gutgläubig davon ausgehen, daß er die E-Mail im Rahmen des für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen an andere Leute in seiner Firma weitergeben darf. Das darf er aber erst, nachdem er den Inhalt der E-Mail kennt, denn da könnte auch was ganz anderes drinstehen.
Firmen-E-Mails sind noch etwas ganz anderes. Diese gehen primär an die Firma. Jeder Mitarbeiter ist nur Teil dieser Firma und ihr juristisch untergeordnet.
Lasst mal die Kirche im Dorf. Ich sehe nicht, wieso Email strenger geschützt werden sollte, als normale Post, zumal sie wesentlich leichter zu lesen ist, da idR unverschlüsselt gesendet wird.
Normale Post ist genauso streng geschützt. Nicht weniger streng.
Briefe sind strenger geschützt.
Diese Fragen sind übrigens noch nicht abschließend geklärt, weil die Materie für deutsche Gerichte viel zu neu ist.
Es gibt einschlägige Rechtsauffassungen und Urteile, die klar herausstellen, daß das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (d.H. jeder darf selbst entscheiden, welche Worte er an wen richtet) auf jeden Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen ist.
Quellen? -- Gruß MaxX
[Joerg Zimmermann]:
Hi,
Am 26.06.2003 11:51 schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Don, 2003-06-26 um 10.56 schrieb Joerg Zimmermann:
[..].
_unglaeubig mit dem Kopf schuettel, nein ich fass es nicht_
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Schon mal was vom Grundgesetzt gehoert?
Art. 10: Briefgeheimnis, ja und?
Der Bruch von Gesetzen *ist* strafbar, ob mit oder ohne Vollmacht.
Das ist alles im StGB geregelt. §202 und 202a. Siehe meine andere Mail (Betreff: Briefgeheimis bei e-Mails)
Und ja, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
Hier gibt es keine Strafe. -- Gruß MaxX
Am Don, 2003-06-26 um 19.27 schrieb Matthias Houdek:
[Joerg Zimmermann]:
Am 26.06.2003 11:51 schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Don, 2003-06-26 um 10.56 schrieb Joerg Zimmermann:
_unglaeubig mit dem Kopf schuettel, nein ich fass es nicht_ Schon mal was von Vollmacht gehört? Schon mal was vom Grundgesetzt gehoert? Art. 10: Briefgeheimnis, ja und?
Nix Artikel 10. Artikel 1 und 2. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Zu dieser gehört auch die Informationelle Selbstbestimmung. Siehe z.B. http://www.realname-diskussion.info/isb.htm Zitat: Die drei Leitsätze des Urteils (gemeint ist das Volkszählungsurteil des BVG (Az.: 1 BvR 209/83; NJW 84, 419) BvG 1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. 2. Einschränkungen dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken. Zitat ende. Einzige Voraussetzung ist demnach, daß Inhalte von E-Mails persönliche Daten darstellen. Dies ist zumindest ohne deren Kenntnis nicht zweifelsfrei vorhersagbar. Weiterer Link: http://www.bfd.bund.de/information/info1/kap02/02_01.html Du kannst Wahlweise auch auf Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta aufbauen. Zitat: Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig. Das Gesetz muss - im überwiegenden Allgemeininteresse erforderlich sein, - die Voraussetzungen für die Einschränkung des Grundrechts und deren Umfang für den Bürger erkennbar regeln, also dem Gebot der Normenklarheit entsprechen und - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Eine betriebliche Vereinbarung ist kein Gesetz und kann dieses Recht daher nicht einschränken. Zur Strafbewehrung bzw. anderen Rechtsfolgen siehe u.A. §§ 43-44 BDSG: (1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Aus den zwei Jahren können in besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern durchaus fünf werden. Außerdem käme ggf. §357 StGB in Betracht, wenn z.B. ein Chef vom Admin verlangt, sowas einzurichten. -- Erhard Schwenk Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de K-ITX Webhosting - http://webhosting.k-itx.net
[Erhard Schwenk]:
Am Don, 2003-06-26 um 19.27 schrieb Matthias Houdek:
[Joerg Zimmermann]:
Am 26.06.2003 11:51 schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Don, 2003-06-26 um 10.56 schrieb Joerg Zimmermann:
_unglaeubig mit dem Kopf schuettel, nein ich fass es nicht_
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Schon mal was vom Grundgesetzt gehoert?
Art. 10: Briefgeheimnis, ja und?
Nix Artikel 10. Artikel 1 und 2. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Zu dieser gehört auch die Informationelle Selbstbestimmung.
Siehe z.B. http://www.realname-diskussion.info/isb.htm
Zitat:
Die drei Leitsätze des Urteils (gemeint ist das Volkszählungsurteil des BVG (Az.: 1 BvR 209/83; NJW 84, 419) BvG
1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Eben, seiner persönlichen Daten. Was hat eine e-Mail mit persönlichen Daten zu tun?
2. Einschränkungen dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.
Zitat ende.
Einzige Voraussetzung ist demnach, daß Inhalte von E-Mails persönliche Daten darstellen. Dies ist zumindest ohne deren Kenntnis nicht zweifelsfrei vorhersagbar.
Wenn ich persönliche Daten auf eine Postkarte schreibe und versende, habe ich sie damit auch in gewisser Weise öffentlich gemacht. Jeder, der Zugang hat, kann sie lesen. Für solche schützenswerten persönlichen Daten in e-Mails gibt es entsprechende Schutzmechanismen. Wenn mir jemand eine Mail mit persönlichen Daten von mir unverschlüsselt schickt, könnte ich ihn theoretisch verklagen, weil er nicht im geringsten dafür Sorge getragen hat, diese Daten irgendwie vor fremden Zugriff zu schützen. (Müsste man glatt mal machen).
Weiterer Link: http://www.bfd.bund.de/information/info1/kap02/02_01.html
Jepp, genau das steht dort auch. Wer persönliche Daten speichert und/oder verwendet, trägt auch Sorge dafür, dass sie nicht in unbefugte Hände gelangen. Das bezieht sich natürlich auch auf den Versand solcher Daten. Im Übrigen ging es hier primär um Daten, die an das Postfach einer Firma (und damit an die Firma) geschickt wurden. Der einzelne Mitarbeiter hat in Bezug auf Sachverhalte, die im Zusammenhang mit der Firma (!) stehen, gegenüber der Firma (und damit dem Chef oder eines von ihm Bevollmächtigten) keine Rechte bzgl. des BDSG.
Du kannst Wahlweise auch auf Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta aufbauen. [...]
Da steht im Wesentlichen auch nichts anderes.
Zur Strafbewehrung bzw. anderen Rechtsfolgen siehe u.A. §§ 43-44 BDSG:
(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Noch einmal: Nicht der (eventuell falsche oder unberechtigte) Empfänger, sondern der Versender der personenbezogenen Daten (und _nur_ um die geht es hier) hat die Verantwortung dafür, dass die Daten nicht in falsche Hände gelangen. Der unerwünschte Empfänger ist mit dem Empfang allerdings in Besitz dieser Daten gelangt und hat ab jetzt (und nicht vorher) ebenfalls das BDSG zu beachten und solche Daten vor Missbrauch zu schützen, d.h. in der Regel in seinem Verantwortungsbereich zu vernichten.
Aus den zwei Jahren können in besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern durchaus fünf werden. Außerdem käme ggf. §357 StGB in Betracht, wenn z.B. ein Chef vom Admin verlangt, sowas einzurichten.
Erst in dem Augenblick, in dem es um die Umleitung _privater_ e-Mails geht. Da könnte ggf. § 202a StGB greifen, da den Chef private e-Mails nichts angehen. Mails an ein _Firmen_postfach sind grundsätzlich erst einmal keine privaten Mails. -- Gruß MaxX
Hi Matthias, On Friday 27 June 2003 07:21, Matthias Houdek wrote:
nichts angehen. Mails an ein _Firmen_postfach sind grundsätzlich erst einmal keine privaten Mails.
Nur wenn es eine Anweisung gibt, daß das private Senden und Empfangen von
eMail am Arbeitsplatz mit dem Firmen eMail Adresse nicht erlaubt ist, oder?
Liebe Grüße,
Andreas
--
Andreas Otto
[Andreas Otto]:
Hi Matthias,
On Friday 27 June 2003 07:21, Matthias Houdek wrote:
nichts angehen. Mails an ein _Firmen_postfach sind grundsätzlich erst einmal keine privaten Mails.
Nur wenn es eine Anweisung gibt, daß das private Senden und Empfangen von eMail am Arbeitsplatz mit dem Firmen eMail Adresse nicht erlaubt ist, oder?
Nein, Empfänger der Mail ist zunächst der Inhaber der Domain des Mailservers. Nur wenn dieser _private_ Mailfächer auf seinem Server bzw. unter seiner Domain anbietet, ist der eigentliche Empfänger die Privatperson. Auf eine Firma bezogen: Wenn eine Firma den Versand privater Mail über das Firmenpostfach des Mitarbeiters nicht verbietet, ist es immer noch ein Firmenpostfach. Nur wenn die Firma für private Mail dem Mitarbeiter ein extra Postfach einrichtet, dann geht dieses Postfach den Chef nix mehr an. Trotzdem ist es schwierig, ihn strafrechtlich zu belangen, wenn er die Mails trotzdem liest (weil eine e-Mail, wie bereits ausgeführt, weder ein Brief noch zugangsgeschützte Daten sind. Dafür müsste er schon vertraglich den Schutz der Daten dieser Postfächer in seinem Einflussbereich (also innerhalb der Firma) garantieren. Wenn er das aber macht, wäre er schön blöd *g* - er würde den Schutz dann ja auch gegen Fremdzugriffe durch andere garantieren. Und wer kann das schon? Problematisch könnte es werden, wenn eine Firma für seine Mitarbeiter einzelne Postfächer bei einem E-Mail-Provider einrichtet (z.B. mueller.4ma@provider.de, schulz.4ma@privider.de, ...). Aber auch hier gilt letztendlich: e-Mail != (Brief || geschützte Daten) -- Gruß MaxX
* Matthias Houdek schrieb am 27.Jun.2003:
Wenn ich persönliche Daten auf eine Postkarte schreibe und versende, habe ich sie damit auch in gewisser Weise öffentlich gemacht. Jeder, der Zugang hat, kann sie lesen.
Kann, darf aber nicht. Das Briefgeheimnis gilt auch für Postkarten.
Jepp, genau das steht dort auch. Wer persönliche Daten speichert und/oder verwendet, trägt auch Sorge dafür, dass sie nicht in unbefugte Hände gelangen. Das bezieht sich natürlich auch auf den Versand solcher Daten.
Es mag ja sein, daß dem Versender eine Fahrlässigkeit zu unterstellen ist, trotzdem berechtigt das nicht dazu fremde E-Mails zu lesen. Wenn Du Dein Auto nicht verschließt und auch noch den Zündschlüssel darauf stecken läßt, so bezahlt keine Versicherung den Diebstahl des Gefährts. Aber der Dieb wird trotzdem verknackt und muß auch den Schaden wiedergutmachen, so er denn gefaßt wird.
Erst in dem Augenblick, in dem es um die Umleitung _privater_ e-Mails geht. Da könnte ggf. § 202a StGB greifen, da den Chef private e-Mails nichts angehen. Mails an ein _Firmen_postfach sind grundsätzlich erst einmal keine privaten Mails.
Eine E-Mail an M.Houdek@wurschtel-ag.de würde ich als Privat ansehen. Aber ich bin kein Rechtsgelehrter. Bernd -- Bitte die Etikette beachten: http://www.suse-etikette.de.vu/etikette.html Bitte Realnamen angeben, kein Vollquoting, kein Html, PGP oder Visitenkarten benutzen. Signatur mit "-- " abtrennen, bei Antworten "Re: " voranstellen, sonst nichts. |Zufallssignatur 4
[Bernd Brodesser]:
* Matthias Houdek schrieb am 27.Jun.2003:
Wenn ich persönliche Daten auf eine Postkarte schreibe und versende, habe ich sie damit auch in gewisser Weise öffentlich gemacht. Jeder, der Zugang hat, kann sie lesen.
Kann, darf aber nicht. Das Briefgeheimnis gilt auch für Postkarten.
Nein, definitiv nicht: " ... Brief oder anderes verschlossenes Schriftstück ..." (StGB, § 202)
Jepp, genau das steht dort auch. Wer persönliche Daten speichert und/oder verwendet, trägt auch Sorge dafür, dass sie nicht in unbefugte Hände gelangen. Das bezieht sich natürlich auch auf den Versand solcher Daten.
Es mag ja sein, daß dem Versender eine Fahrlässigkeit zu unterstellen ist, trotzdem berechtigt das nicht dazu fremde E-Mails zu lesen.
fremde E-Mails != persönliche Daten e-Mail != Brief oder anderes verschlossenes Schriftstück
Wenn Du Dein Auto nicht verschließt und auch noch den Zündschlüssel darauf stecken läßt, so bezahlt keine Versicherung den Diebstahl des Gefährts. Aber der Dieb wird trotzdem verknackt und muß auch den Schaden wiedergutmachen, so er denn gefaßt wird.
Für einen Diebstahl ist es nicht erforderlich, das die gestohlene Sache dagegen gesichert war. Diebstahl ist einfach eine Form der widerrechtlichen Aneignung einer fremden Sache (wie auch z.B. Unterschlagung oder Raub)
Erst in dem Augenblick, in dem es um die Umleitung _privater_ e-Mails geht. Da könnte ggf. § 202a StGB greifen, da den Chef private e-Mails nichts angehen. Mails an ein _Firmen_postfach sind grundsätzlich erst einmal keine privaten Mails.
Eine E-Mail an M.Houdek@wurschtel-ag.de würde ich als Privat ansehen. Aber ich bin kein Rechtsgelehrter.
Wenn man davon ausgeht, dass der Inhaber der Domain "wurschtel-ag.de" _kein_ Anbieter von öffentlichen bzw. privaten e-Mail-Adressen ist (wie gmx u.a.), dann ist das zunächst eine Mail an den Inhaber der Domain (also weiteren Sinne z.B. die Firma). Es spielt aber nicht einmal eine Rolle, ob sie privat ist oder nicht. Eine e-Mail ist vor dem deutschen Recht kein Brief und es sind auch keine Daten, die gegen unberechtigten Zugriff geschützt sind. Insofern gibt es keinen Paragraphen in StGB, was das Lesen einer unverschlüsselten e-Mail unter Strafe stellt. Ggf. könnten der bestimmungsgemäße Empfänger oder auch der Absender einer e-Mail gegen einen unliebsamen Mitleser Schadenersatz-/Schmerzensgeldansprüche zivilrechtlich geltend machen. Das setzt aber voraus, dass der Mitleser Infos aus der Mail gegen einen der anderen Beteiligten verwendet hat (z.B. unerlaubte Veröffentlichung). -- Gruß MaxX
Zitat von Wolfgang Hinsch
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Wie genau holst Du eine Vollmacht von jedem potentiellen Mailabsender ein? Es ist dessen unverrückbares Grundrecht, den Adressaten seiner Mails selbst zu bestimmen. An andere Leute weiterleiten darf man diese nur und wirklich nur dann, wenn der *Absender* damit ausdrücklich einverstanden ist oder zumindest von einem solchen Einverständnis gutgläubig ausgegangen werden darf. Wenn da nur eine einzige persönliche E-Mail umgeleitet wird - selbst dann, wenn die private Nutzung von E-Mail an dem Arbeitsplatz verboten wurde - macht sich derjenige, der das zu verantworten hat, strafbar. Und zwar mit bis zu 5 Jahren Gefängnis. -- Erhard Schwenk Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de k-itx.net Webhosting - http://webhosting.k-itx.net
Kurze Nachfrage, Am Donnerstag, 26. Juni 2003 12:11 schrieb Erhard Schwenk:
Zitat von Wolfgang Hinsch
: Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Wie genau holst Du eine Vollmacht von jedem potentiellen Mailabsender ein?
Es ist dessen unverrückbares Grundrecht, den Adressaten seiner Mails selbst zu bestimmen. An andere Leute weiterleiten darf man diese nur und wirklich nur dann, wenn der *Absender* damit ausdrücklich einverstanden ist oder zumindest von einem solchen Einverständnis gutgläubig ausgegangen werden darf.
Wenn da nur eine einzige persönliche E-Mail umgeleitet wird - selbst dann, wenn die private Nutzung von E-Mail an dem Arbeitsplatz verboten wurde - macht sich derjenige, der das zu verantworten hat, strafbar. Und zwar mit bis zu 5 Jahren Gefängnis.
So etwas hab ich auch schonmal gehört, aber wo ist nun der Unterschied zur Post? Es gibt ja auch ein Briefgeheimnis, trotzdem lässt jeder Chef die an ihn adressierte Post von seiner Sekretärin öffnen. Ist ja auch sinnvoll. Obwohl ich also einen Brief an meinetwegen Chef X sendete, macht ihn die Frau Y, die Sekretärin von X ist, auf. Das ist imho nicht strafbar, sonst gäbs da sicher schon lange Probleme, wieso verhält sich das bei EMails anders? Wo läge dann überhaupt der Sinn einer EMail-Weiterleitung im Urlaubsfall? Ich mach momentan grad Urlaubsvertretung und bekomm damit alle Mails, die an meinen Kollegen gingen. Na und? Stürmt deswegen das BKA mein Büro? Imho nicht. Bernd -- One OS to rule them all, one OS to find them. One OS to bring them all, and in the darkness bind them In the land of Redmond, where the shadows lie.
[Bernd Tannenbaum]:
Kurze Nachfrage,
Am Donnerstag, 26. Juni 2003 12:11 schrieb Erhard Schwenk:
Zitat von Wolfgang Hinsch
: Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Wie genau holst Du eine Vollmacht von jedem potentiellen Mailabsender ein?
Es ist dessen unverrückbares Grundrecht, den Adressaten seiner Mails selbst zu bestimmen. An andere Leute weiterleiten darf man diese nur und wirklich nur dann, wenn der *Absender* damit ausdrücklich einverstanden ist oder zumindest von einem solchen Einverständnis gutgläubig ausgegangen werden darf.
Wenn da nur eine einzige persönliche E-Mail umgeleitet wird - selbst dann, wenn die private Nutzung von E-Mail an dem Arbeitsplatz verboten wurde - macht sich derjenige, der das zu verantworten hat, strafbar. Und zwar mit bis zu 5 Jahren Gefängnis.
So etwas hab ich auch schonmal gehört, aber wo ist nun der Unterschied zur Post? Es gibt ja auch ein Briefgeheimnis, trotzdem lässt jeder Chef die an ihn adressierte Post von seiner Sekretärin öffnen. Ist ja auch sinnvoll. Obwohl ich also einen Brief an meinetwegen Chef X sendete, macht ihn die Frau Y, die Sekretärin von X ist, auf. Das ist imho nicht strafbar, sonst gäbs da sicher schon lange Probleme, wieso verhält sich das bei EMails anders? Wo läge dann überhaupt der Sinn einer EMail-Weiterleitung im Urlaubsfall? Ich mach momentan grad Urlaubsvertretung und bekomm damit alle Mails, die an meinen Kollegen gingen. Na und? Stürmt deswegen das BKA mein Büro? Imho nicht.
Die Sache ist rechtlich ganz einfach: a) Grundlegendes: Geschäftspost, die die Firma verlässt, ist immer im Namen der Firma geschrieben (auch wenn Sie die Unterschrift des Mitarbeiters XY trägt). Somit hat der Chef das Recht, diese Post selbst oder durch einen von ihm bestimmten Vertreter lesen zu lassen (schließlich hält er für eventuelle rechtliche Konsequenzen zuerst den Kopf hin) und/oder den Versand zu registrieren (Stichwort: zentraler Postausgang), bevor sie die Firma verlässt. Das ist bei normaler Post so und bei E-Mail nicht anders. In wie weit er davon letztendlich Gebrauch macht ist seine Sache. Geschäftspost, die eine Firma erreicht, ist immer zuerst an die Firma gerichtet, selbst wenn ein bestimmter Mitarbeiter als Adressat angegeben ist (in Briefen: Zu Händen von ...). Aus den gleichen wie den oben genannten Gründen hat auch hier der Chef das Recht auf Einsichtnahme und Registrierung (zentraler Posteingang). Bis hierher ist alles noch klar und eindeutig. Das Briefgeheimnis fasst hier noch nicht, da jeder Mitarbeiter nur Teil der Firma ist und die Geschäftspost immer in erster Linie an die Firma geht und erst zweitrangig an einen bestimmten Mitarbeiter. Insofern ist auch eine Urlaubs-/ Krankheitsvertretung kein Problem. Eventuell problematisch wird es, wenn dem Mitarbeiter auch Empfang und Versand privater e-Mails über das Firmenpostfach gestattet ist (wenn es verboten ist, kann der Chef davon ausgehen, dass es auch keiner macht - es gibt also faktisch keine private Post über diesen Mailserver). Wie oben dargestellt besteht das berechtigte Interesse des Chefs an einer zentralen Erfassung der ein- und ausgehenden Post. Das ist noch unproblematisch, da hier der Inhalt der Post nicht mit erfasst wird (lediglich ggf. der Betreff, aber das ist noch kein Inhalt). Interessant wird es, wenn die Post auch inhaltlich erfasst wird. Das Gesetz ist in Bezug auf das Briefgeheimnis ist sehr eindeutig [1], [2]. Allerdings steht die Frage, ob eine e-Mail überhaupt unter das Briefgeheimnis fällt (Begriffsdefinition für "ein Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück": ein Schriftstück ist die _Verkörperung_ eines gedanklichen Inhalts - eine e-Mail ist kein Körper!). Was ist eine e-Mail aber dann? - Daten in elektronischer Form. Also käme §202a StGB [3] evtl. in Betracht (der ist ja eigens dazu eingebracht worden). Der greift aber nur, wenn die Daten "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind". Das ist bei einer einfachen e-Mail generell nicht der Fall. Also fällt eine unverschlüsselte e-Mail prinzipiell nicht unter das Briefgeheimnis. Trotzdem würde ich jedem Chef auch empfehlen, private e-Mails über die Firmenpostfächer prinzipiell zu verbieten und ggf. als Ersatz entweder einen zweiten, nach innen offenes Mail-Relay-Server oder die Möglichkeit der Nutzung von Webmailern zu erlauben (wenn überhaupt - die Leute sollen arbeiten und nicht ihre private Post erledigen ;-). Versendet der Mitarbeiter dennoch private Mails über das Firmenpostfach, hat er gegen das Verbot verstoßen zusätzlich noch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Also viel Wind um nichts, bei normalen e-Mails greift das Briefgeheimnis ohnehin nicht und bei verschlüsselten e-Mails ist der §202a eindeutig: Hat der Chef den Key zum entschlüsseln nicht, darf er auch nicht versuchen, ihn zu knacken. Hat er ihn auf legalem Weg erhalten, sind die Daten nicht mehr gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert. Hat er ihn auf illegalem Weg erhalten, liegt je nach Art der Erlangung noch eine weitere Straftat vor (Erpressung, Diebstahl, Raub, ...) Evtl. könnte noch §203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) interessant werden, da geht es aber nur um die Offenbarung bestimmter einem im Rahmen von niedergeschriebenen Tätigkeiten oder Ämtern bekannt gewordener Informationen. [1] Art 10 GG: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. ... [2] §202 StGB: Verletzung des Briefgeheimnisses (1) Wer unbefugt 1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder 2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §206 mit Strafe bedroht ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat. (3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich. [3] § 202 a StGB: Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden. -- Gruß MaxX
* Am Don, 26 Jun 2003 schrieb Benjamin Bräuer:
Hallo Liste,
habe heute von meinem Chef ein Anforderung an sein Emailkonto bekommen, vondem ich im Moment nicht weiss wie ich es lösen soll. Ich hoffe Ihr könnt mir bei ein paar Anhaltspunkte zur Lösung helfen.
Er möchte alle externen Email bekommen. Er möchte alle intenen Email (*@hess-maschinenfabrik.de) weitergeleitet haben an z.b. sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de ausser mails von sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de und chef2@hess-maschinenfabrik.de.
Es sollen also bis auf im moment 2 könnten auch mal 3 interne Emailadressen alles interne an seine Sekretärin weitergeleitet haben.
Was verstehst Du unter alle internen Emails? Wenn a@hess-maschinenfabrik.de an b@hess-maschinenfabrik.de schreibt, dann soll das auch an Deinen Chef gehen -> erhebliche Probleme mit dem Datenschutz. Oder meinst Du, Dein Chef möchte, dass Mail an ihn aus dem Unternehmen nicht ihm zugestellt wird, sondern stattdessen seiner Sekretärin -> da ist Procmail Dein Freund. Z.B. so: :0 * 0^0 * -1^1 ^From:.*(sekretaerin|chef2)@hess-maschinenfabrik.de * 1^1 ^From:.*@hess-maschinenfabrik.de ! sekretaerin@hess-maschinenfabrik.de Gruß Christoph -- Christoph Maurer - Tux#194235 - christoph-maurer@gmx.de
participants (13)
-
Andreas Otto
-
B.Brodesser@t-online.de
-
Benjamin Bräuer
-
Bernd Tannenbaum
-
Christoph Maurer
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Daniel Bauer
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Erhard Schwenk
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Falk Sauer
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Hans-Robert Wagner
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Joerg Zimmermann
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Matthias Houdek
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Peter Wiersig
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Wolfgang Hinsch