Hallo, Ich habe zur Zeit den Auftrag, ein bestimmtes kfm. Programm zu entwickeln. Dazu mußte ich ertstmal c++ lernen ( Gott, wie liebe ich JAVA ). Das Programm umfaßt neben einem allgemeinen Teil, wie z.B. Adressen, Artikel einen speziellen Kalkulationsteil. Nun habe ich mir vor ein paar Wochen überlegt, ob man nicht wenigsten den allgemeinen Teil unter die LGPL stellen kann. Ich habe mir einige Seiten mit Erklärungen zu den div. Lizenzmodellen angesehen, aber je mehr ich gelesen habe, desto unsicherer wurde ich. Nun also hier mein Modell und die Frage an euch, ob dies durchführbar ist: Das Grundmodell : Datenbankpflege, Adressverwaltung, Rechnungs-Artikel, Lagerartikel steht unter der LGPL. Der Kalkulationsteil (zur Erklärung : mit Algorithmen, die nicht frei sind und nicht unserer Fa. gehören) soll nicht frei gegeben werden. Kann ich dann ein Programm bilden aus beiden Teilen und dies propietär verkaufen, wenn ich die Quellen des Grundmodells beifüge???? Zum Hintergrund: Ich fände es gut, wenn wir auch eine einfach kfm. Software für kleine Unternehmen hätten, die diese frei und kostenlos nutzen könnten. Kleinere Softwarefirmen wie unsere könnten dann hierauf aufbauen und spezielle Bereiche abdecken. ( Man müßte dann nicht immer von vorn anfangen )! Tschüß PS. Und ja, ich arbeite auch Sonntags. -- Cyrus Computer GmbH Juergen Hamel In a World without Walls and Fences, who needs Windows and Gates?
Am Son, 2001-10-07 um 10.16 schrieb Jürgen Hamel:
Hallo,
Ich habe zur Zeit den Auftrag, ein bestimmtes kfm. Programm zu entwickeln. Dazu mußte ich ertstmal c++ lernen ( Gott, wie liebe ich JAVA ). Das Programm umfaßt neben einem allgemeinen Teil, wie z.B. Adressen, Artikel einen speziellen Kalkulationsteil. Nun habe ich mir vor ein paar Wochen überlegt, ob man nicht wenigsten den allgemeinen Teil unter die LGPL stellen kann. Ich habe mir einige Seiten mit Erklärungen zu den div. Lizenzmodellen angesehen, aber je mehr ich gelesen habe, desto unsicherer wurde ich. Nun also hier mein Modell und die Frage an euch, ob dies durchführbar ist: IANAL, aber ich sehe kaum etwas, was dagegenspricht.
Das Grundmodell : Datenbankpflege, Adressverwaltung, Rechnungs-Artikel, Lagerartikel steht unter der LGPL. Diese Punkte (Funktionen der Module) sind alle irrelevant. Der entscheidende Punkt ist das geistige Eigentum am Code.
Wenn Du/Ihr auschliesslicher Urheber des Codes seid, könnt ihr grundsätzlich damit machen, was ihr wollt. D.h. auch unter jeder beliebigen Lizenz veröffentlichen. Würdet Du/Ihr die LGPL oder GPL verwenden, ergeben sich daraus nur Restriktionen für Parteien, die euren Code nutzen wollen, nicht aber für euch (Dual-Licensing).
Der Kalkulationsteil (zur Erklärung : mit Algorithmen, die nicht frei sind und nicht unserer Fa. gehören) soll nicht frei gegeben werden. Hier wird es schwierig. Ich interpretiere den Satz mal so, dass Du/Ihr den zugehörigen Quellcode aufgrund urheberrechtlicher oder vertraglicher Restriktionen nicht freigeben könnt und/oder wollt.
Eine derartige Nutzung ist für euch legal (Dual-Licensing), für andere aber mit eine GPL/LGPL-lizensierten Variante nicht zulässig.
Kann ich dann ein Programm bilden aus beiden Teilen und dies propietär verkaufen, wenn ich die Quellen des Grundmodells beifüge???? Wie schon gesagt, Du/Ihr könnt mit Code deren Urheber und geistiger Eigentümer ihr seid, machen was ihr wollt, d.h. auch unter unterschiedlichen Lizenzmodellen nutzen (z.B. Closed Source und Open Source).
Würdet Du/Ihr die [L]GPL für die OpenSource-Variante verwenden, würden damit lediglich die Nutzungsrechte anderer eingeschränkt werden, Eure aber nicht. Vereinfacht bedeutet das im Fall der LGPL, das andere Parteien eure Quellen nicht modifizieren dürfen, im Fall der GPL zusätzlich aber auch nicht mit Closed Source-Applikationen nutzen dürfen.
Zum Hintergrund: Ich fände es gut, wenn wir auch eine einfach kfm. Software für kleine Unternehmen hätten, die diese frei und kostenlos nutzen könnten. Kleinere Softwarefirmen wie unsere könnten dann hierauf aufbauen und spezielle Bereiche abdecken. ( Man müßte dann nicht immer von vorn anfangen )! Wenn es deine Absicht ist, OpenSource-Anwendungen zu _fördern_, dann wäre die GPL die "richtige" Lizenz (Der oftmals als "missionarisch" oder "infektziös" bezeichnete Aspekt der GPL).
Wenn es "lediglich" deine Absicht ist, deine Sachen weiter zu verbreiten/bekannt zu machen, aber anderen Parteien es auch gestatten willst, diese füre Ihre ClosedSource und/oder OpenSource-Anwendungen zu nutzen, wäre die LGPL die geeignetere Lizenz.
Tschüß
PS. Und ja, ich arbeite auch Sonntags.
Nicht nur Du :)
Cyrus Computer GmbH Juergen Hamel An dieser Stelle stellt sich die Frage, in welcher Rechtsbeziehung die genannte Firma zur Dir als Person und dem oben erwähnten Programm steht und in welcher arbeitsrechtlichen Beziehung Du, diese Firma und weitere beteiligte Person stehen.
Daraus könnten sich weitere, teilweise recht komplizierte Konsequenzen ableiten, insb. die Klärung der Frage "Wer ist der geistige Eigentümer welcher Teile" könnte sich dann u.U. als schwierig erweisen. Ralf
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